OLG Köln:

Markenverletzung durch sichtbare Verwendung von Kennzeichen in AdWords

Die Frage der versteckten Verwendung von fremden geschützten Kennzeichen bei Google AdWords ist juristisch umstritten. Das OLG Köln hatte nun einen Fall zu entscheiden, in dem der betreffende Begriff auch sichtbar in der AdWord-Anzeige stand.

Im betreffenden Fall hatte ein Unternehmen nicht nur die fremden Kennzeichen eines Konkurrenten als AdWords bei Google benutzt, sondern das betreffende Kennzeichen auch noch in den Text in der AdWord-Anzeige platziert.

In einem solchen Fall liegt laut dem Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 12.10.2007 – Az. 6 U 76/07) ein klarer Fall einer Markenverletzung vor. Anders als bei der reinen Verwendung fremder Marken als Keywords, bei denen das OLG Köln eine Markenrechtsverletzung verneint (vgl. Urteil vom 31.08.2007- Az. 6 U 48/07, ist durch die Verwendung des Kennzeichens in der Anzeige selbst ein Verstoß gegeben.

Fazit

Der dargestellte Fall, dass ein Kennzeichen nicht nur als Schlüsselbegriff für Google AdWords benutzt, sondern auch gleich als Text in die Anzeige selbst mit eingebaut wird, dürfte auch von anderen Gerichten als eindeutige Markenrechtsverletzung bewertet werden. Um Unterlassungsanprüchen und Abmahnungen aus dem Weg zu gehen, sollte man die unberechtigte sichtbare Verwendung fremder Kennzeichen daher in jedem Fall unterlassen.

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Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
IT-Recht
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