EuG:

Anheuser-Busch unterliegt im Streit um Budweiser

Die amerikanische Großbrauerei Anheuser-Busch streitet sich seit geraumer Zeit mit der tschechischen Brauerei Budějovický Budvar um die Verwendung der Bezeichnung „Budweiser“. Der jüngste Streit ging um eine von Anheuser-Busch angemeldete Marke „Budweiser“ beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM).

Pincasso / Shutterstock.com
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Anheuser-Busch meldete im Jahr 1996 die EU-Gemeinschaftsmarke „Budweiser“ für Bier, Ale, Porter, alkoholische und alkoholfreie Malzgetränke beim HABM an.

Hiergegen legte die tschechische Brauerei aus Budvar (deutsch: Budweis) Widerspruch ein, da sie im Besitz älterer Rechte an der Bezeichnung Budweiser für Bier sei.

Das europäische Markenamt lehnte daraufhin die  Anmeldung von Anheuser-Busch ab. Hiergegen wehrte sich Anheuser-Busch mit einer Klage beim europäischen Gericht erster Instanz.

Entscheidung des Gerichts

Laut  Pressemitteilung vom 25.03.2009 zum Urteil des Gerichts erster Instanz in der Rechtssache T-191/07  unterlag Anheuser-Busch vor Gericht.

Die Brauerei Budějovický Budvar habe die Gültigkeit ihrer Marke im Verfahren vor dem HABM ordnungsgemäß nachgewiesen, so die Richter. Budějovický Budvar konnte Werbeanzeigen und Rechnungen vorlegen, die die ältere Marke enthalten und im Hinblick auf die Vermarktung von Bier innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Veröffentlichung der Anmeldung der Gemeinschaftsmarke von Anheuser-Busch an Kunden in Deutschland und Österreich gerichtet waren. Hiermit sei der Nachweis einer ernsthaften Benutzung der älteren Marke „Budweiser“ durch die tschechische Brauerei erbracht. Da die Zeichen identisch seien, war der Widerspruch der Tschechen begründet.

Dies gelte auch für alkoholfreie Malzgetränke, die Bestandteil der Anmeldung waren. Denn die Marke der tschechischen Brauer umfasse „Biere aller Art“, dies schließe auch alkoholfreie Malzgetränke mit ein.

Fazit

Der Streit zwischen Anheuser-Busch und den tschechischen Brauern von Budweiser ist einer der ältesten Markenstreitigkeiten der Welt. Seit dem Fall des eisernen Vorhangs und dem damit verbundenen Export von tschechischem Budweiser auch in den Westen, streiten sich die beiden Unternehmen mit wechselseitigem Erfolg um die Verwendung der Bezeichnung Budweiser. Die Entscheidung vor dem EuG wird sicherlich nicht die letzte gewesen sein.

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Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
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