BPatG:

Verwechslungsgefahr zwischen „46“ und „Fortysix“

Besteht zwischen einer Bildmarke die aus einer „46“ besteht und einer Wortmarke „Fortysix“ Verwechslungsgefahr? Ist hier auch die englische Aussprache von Zahlen zu berücksichtigen? Der Fall beschäftigte jüngst das Bundespatentgericht.

Es sollte in Deutschland eine Wortmarke „Fortysix“ für eine Vielzahl an Waren und Dienstleistungen eingetragen werden.

Hiergegen legte der Inhaber einer älteren europäischen Bildmarke, die aus einer bildlichen Darstellung einer 46 besteht und für gleiche Waren und Dienstleistungen geschützt ist, Widerspruch ein.

Entscheidung des Gerichts

Das BPatG (Beschluss vom 08.10.2009 – 25 W (pat) 32/08) bejahte die Verwechslungsgefahr zwischen den Marken.

Die Marken seien begrifflich ähnlich, denn die Zahl „46“ und das Zahlwort „fortysix“ beziehen sich beide auf eine Zahl. Auch wenn sich hier das englischsprachige Zahlwort für „46“ und die Ziffern „46“ gegenüberstünden, würden beachtliche inländische Verkehrskreise die Zeichen in ihrem Sinngehalt gleichsetzen.

Einfache englischsprachige Wörter würden auch im Inland von den angesprochenen Verkehrskreisen, hier insbesondere Firmen, ohne weiteres verstanden. Insbesondere das englische Zahlwort „fortysix“ sei den beteiligten Verkehrskreisen regelmäßig bereits aus dem Schulunterricht geläufig.

Die leicht falsche Schreibweise von „fortysix“ führe zu keiner anderen Beurteilung. Zwar mag bei dem Vergleich einer Bildmarke mit einer Wortmarke eine begriffliche Verwechslungsgefahr nur dann in Betracht kommen, wenn das Wort die nahe liegende, ungezwungene und erschöpfende Benennung des konkreten Bildes darstelle, was bei fremdsprachigen Wörtern in der Regel nicht anzunehmen sei, so die Richter. Im konkreten Fall sei jedoch zu berücksichtigen, dass bei der Wiedergabe der Zahl „46“ in Ziffern sich die englische von der deutschen Sprache nicht unterscheide.

Fazit

Auch fremdsprachige Begriffe, insbesondere englische, werden vom inländischen Verkehr oftmals verstanden und können bei der Benennung von Symbolen oder Ziffern zu einer Verwechslungs-gefahr führen.

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Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
IT-Recht
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