BGH:

Sieg im Finale für die Hartplatzhelden

Wer besitzt die Verwertungsrechte an Aufnahmen von Fußballspielen in der Amateurliga? Der Württembergische Fußballverband e.V. vertrat die Auffassung diese Rechte stehen alleine ihm zu und ging daher gegen das Internetportal hartplatzhelden.de vor, dass Videoaufnahmen von Amateurfußballspielen ins Internet stellte. Die Vorinstanzen, das Landgericht und das Oberlandesgericht Stuttgart sprachen dem Verband ein solches ausschließliches Verwertungsrecht zu. Somit hatte der Bundesgerichtshof bei einem Spielstand von 2:0 für den Fußballverband über die Sache zu entscheiden.

Hartplatzhelden.de ist ein Internetportal welches Nutzern erlaubt, Videoaufnahmen von Amateurfußballspielen im Internet zu veröffentlichen. Dabei funktioniert das Portal ähnlich wie andere Videoportale.

Der Württembergische Fußballverband beanspruchte für Spiele in seinem Verbandsgebiet das ausschließliche Recht zur gewerblichen Nutzung der Spiele, was nach Auffassung des Verbandes auch sämtliche Videoaufnahmen dieser Spiele mit umfasst. Der Verband sah daher in dem Angebot der Hartplatzhelden eine wettbewerbswidrige Leistungsübernahme und Behinderung.

Entscheidung des Gerichts

Anders als die beiden Vorinstanzen wies der BGH die Klage des Württembergischen Fußballverbandes zurück.  Wie sich aus der Pressemitteilung vom 28.10.2010 – Nr. 206/10 ergibt, sind die obersten deutschen Zivilrichter der Auffassung, dass in der Veröffentlichung der Filmausschnitte durch die Hartplatzhelden keine geschützten Leistungsergebnisses in unzulässiger Weise übernimmt. Die Leistungen des Fußballverbandes liege in der Organisation und Durchführung der Fußballspiele. Diese Leistung bedürfe keines solchen Schutzes.

Die Bundesrichter führen weiter aus, dass es den Vereinen selbst aber möglich ist, eine entsprechende wirtschaftliche Verwertung der Fußballspiele zu verhindern, wenn die Vereine unter Berufung auf ihr Hausrecht Besuchern der Fußballspiele Filmaufnahmen untersagen. Dies gelte aber eben nur für die Vereine und nicht den Verband dem diese Vereine angehören.

Fazit

Sportverbände versuchen seit einiger Zeit immer mehr Einschränkungen zur Verwertung von Sportereignissen durchzusetzen um die Verwertungseinnahmen für sich zu beanspruchen. Der BGH hat diesen Ambitionen im Hinblick auf den Amateurfußball nun eine deutliche Absage erteilt. Ob Angebote wie hartplatzhelden.de weiter Szenen von Fußballspielen zeigen dürfen wird künftig an der Handhabe der jeweiligen Vereine liegen. Den anders als dem Verband gewähren die Bundesrichter den Vereinen das recht solche Aufnahmen zu unterbinden.

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Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
IT-Recht
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