Bärendienst: verkürzte eBay-Produktdarstellungen sind rechtswidrig

Die Lage bei eBay hatte sich eigentlich stabilisiert und die Zahl der Abmahnungen ist spürbar zurückgegangen. Offensichtlich hat sich herumgesprochen, dass und wie bei eBay richtig über das Widerrufsrecht zu belehren ist und wie die sonstigen Informationspflichten zu erfüllen sind. Der Schein trügt allerdings: sogenannte Hybrid-Landing-Pages verstoßen möglicherweise gegen geltendes Verbraucherschutzrecht und sind damit wettbewerbswidrig. Eine erste Abmahnung zu diesem Thema liegt uns vor.

Denis Radovanovic / Shutterstock.com
Denis Radovanovic / Shutterstock.com

eBay hat einmal mehr an der Stellschraube gedreht und den Einkauf auf seiner Plattform komfortabler gestaltet. Leider zu komfortabel. Auf sogenannten Hybrid-Landing-Pages werden verschiedene Produkte einer bestimmten Kategorie dargestellt. Beim ersten der eingeblendeten Angebote findet sich eine verkürzte Produktbeschreibung mit der Möglichkeit, zum „normalen“ Angebot weiterzuklichen. So weit so schlecht. Im  Rahmen dieser komprimierten Darstellung wird nämlich auch ein Sofort-Kaufen-Button eingeblendet, der den sofortigen Erwerb der angebotenen Ware ohne Umweg über die ausführliche Beschreibung mit Impressum und Widerrufsbelehrung ermöglicht. Diese Informationen finden sich nur dort und werden im Falle des abgekürzten Bestellvorgangs an keiner Stelle mehr gegeben, obwohl der Händler nach geltendem Recht zwingend entsprechenden Informationspflichten unterliegt. Eine Steilvorlage für die massenhafte Aussendung von Abmahnungen.

„Hybrid“ heißen diese Suchergebnisseiten wahrscheinlich, weil neben dem Preisvergleich auch eine unmittelbare Kaufmöglichkeit eröffnet wird – oder weil man dort nicht nur verkaufen, sondern sich gleich auch eine kostenpflichtige Abmahnung einfangen kann. Das Tückische daran ist, dass quasi niemand von den Landing-Pages weiß und diese auch nicht über die internen Such- und Darstellungsmöglichkeiten erreichbar sind. Zu ihnen gelangt man nur von außen über die einschlägigen Preissuchmaschinen und Preisvergleichsseiten – und das auch nur in bestimmten Konstellationen, was wir zum Schutz der eigenen Mandanten und auch anderer eBay-Händler hier nicht näher erläutern wollen. Die problematische Produktdarstellung lässt sich nämlich für jedes beliebige Produkt generieren, wenn man weiß, wie es geht.

Der eBay-Händler hat auch keinerlei Einfluss auf die verkürzte Darstellung seiner Produkte, da diese nicht von individuellen Einstellungen abhängt. Einzige Möglichkeit zur Umgehung des Problems wäre nach derzeitigem Stand, keine Sofort-Kaufen-Option anzubieten. Die meisten professionellen Händler können es dann aber gleich lassen.

Wir haben eBay im Auftrag der betroffenen Mandantin angeschrieben, das Problem erläutert und (mit Nachdruck) um unverzügliches Handeln gebeten. Eine Reaktion haben wir nicht erwartet. Aber man erlebt ja manches Mal Gutes, weshalb wir angenehm überrascht waren, als sich taatsächlich jemand aus der eBay-Rechtsabteilung telefonisch gemeldet und mitgeteilt hat, dass man das Problem erkannt habe und mit Hochdruck an einer Lösung arbeite. Man wolle sich in Kürze wieder melden. Wir warten das ab und werden weiter berichten.

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Dr. Markus Wekwerth

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
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