OLG Düsseldorf:

Dr. Oetker verliert Puddingstreit gegen Aldi

Im Puddingstreit der Lebensmittelriesen Dr. Oetker und Aldi haben die Bielefelder Hersteller des Originalprodukts Paula angekündigt, nach der erneuten Niederlage das Kriegsbeil zu begraben und gegen das ergangene Urteil keine Rechtsmittel einzulegen.

Dr. Oetker stellt seit 2005 den im Markt sehr erfolgreichen Pudding „Paula“ in mehreren Geschmacksrichtungen her, bei dem eine helle und eine dunkle Puddingmasse in Form von Flecken eines Kuhfells innerhalb des Bechers verteilt sind. Der Billigdiscounter Aldi kopierte den Pudding seines Konkurrenten und brachte diesen im Jahre 2011 mit der Bezeichnung „Flecki“ auf den Markt. Dagegen wehrte sich Dr. Oetker in zwei getrennten Eilverfahren auf Unterlassung vor dem Landgericht Düsseldorf, da der Konzern darin sowohl eine Verletzung seiner für Paula eingetragenen Geschmacksmuster als auch seiner für das Herstellungsverfahren registrierte Patents sah.

Entscheidung des Gerichts

Das Landgericht Düsseldorf wies sowohl den Antrag auf Unterlassung bezüglich des Geschmacksmusters (Aktenzeichen 14c O 302/11) als auch bezüglich des Patents (Az. 4b O 141/12) ab. Die Düsseldorfer Richter entschieden, dass Aldi mit “Flecki” weder die Geschmacksmusterrechte von Dr. Oetker, noch das zugunsten von Dr. Oetker geschützte Patent verletzt, und damit die Vermarktung und Herstellung des Aldi Puddings nicht unterlassen werden muss.

Zum einen ergebe sich zwischen dem Geschmacksmuster „Paula“ und der Gestaltung von „Flecki“  kein übereinstimmender Gesamteindruck. Durch die Dichte der vorbestehenden Geschmacksmuster sei der Schutz des „Paula“ Musters auch relativ begrenzt. Zudem müsse es einem Wettbewerber möglich sein, einen Pudding im Design eines Kuhfells zu entwerfen.  Der Konkurrent müsse zwar Maßnahmen ergreifen, um eine Herkunftstäuschung zu vermeiden. Dies sei im vorliegenden Fall von Aldi durch die gewählte abweichende Gestaltung des Puddings „Flecki“ aber in ausreichendem Maße geschehen.

Auch der Patentstreit ging für den Bielefelder Konzern verloren, da das Herstellungsverfahren der beiden Produkte nach der Meinung der Richter sich gravierend unterscheide. Grund hierfür seien die Unterschiede in den technischen Abläufen bei der Herstellung. Zur Herstellung von „Paula“ würden die Auslaufdüsen beim Befüllen der Becher laut Patent mindestens zwei Mal unterbrochen und dabei um verschiedene Gradzahlen gedreht. Dagegen sei zur Herstellung des Puddings „Flecki“ allenfalls eine Dosierpause und innerhalb dieser Pause nur eine Drehung vorgesehen.

Fazit

Trotz des umfassenden technischen Schutzes durch ein Patent des Herstellungsverfahrens sowie des Designs des Puddings durch ein Geschmacksmuster konnte Dr. Oetker eine Nachahmung seines erfolgreichen Puddings nicht verhindern. Der Abstand bei der Herstellung und dem Design des Puddings genügte den Richtern jeweils um eine Verletzung auszuschließen und Dr. Oetker den Unterlassungsanspruch zu versagen.

Artikel als PDF speichern

Christopher A. Wolf, MBA

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
Urheber- und Medienrecht
+49 711 41019073

Rechtsgebiete zu dieser News

Themen zu dieser News