LG Köln:

Schrei vor Glück?

Der Online-Shop-Betreiber Zalando hat vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen den Fernsehsender RTL erwirkt.

Gegenstand des Verfahrens war ein Bericht im Rahmen der RTL-Sendung „Extra“, in dem schwere Vorwürfe gegen die Arbeitsbedingungen im Zalando-Logistikzentrum im thüringischen Erfurt erhoben wurden. Eine RTL-Journalistin war zu diesem Zweck für drei Monate undercover als Lagerarbeiterin im Logistikzentrum für den Online-Modehändler tätig. In der am 14.04.2014 ausgestrahlten Sendung hat RTL unter anderem berichtet, dass

  • es im Logistikzentrum Erfurt einen Todesfall gegeben habe
  • der Journalistin bei Kreislaufproblemen niemand Hilfe angeboten habe
  • die Mitarbeiter täglich bis zu 27 Kilometer zurücklegen müssten
  • die Personalabteilung angeordnet habe, keinen chronisch Kranken länger als sechs Monate „mitzuschleifen“
  • Zalando auf Bitte um Stellungnahme nicht reagiert habe
blurAZ / Shutterstock.com
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Zalando hat sich bereits unmittelbar nach Ausstrahlung der Sendung auf seiner Webseite  geäußert und Verbesserungen angekündigt. Dabei hat Zalando zu den Vorwürfen ausführlich Stellung genommen und u.a. erklärt, es habe sich zu keinem Zeitpunkt ein Todesfall im Erfurter Logistikzentrum ereignet. Im Falle der Journalistin sei ein Ersthelfer vor Ort gewesen. Die Messungen über die zurückgelegten Laufwege, auf denen die Berichtserstattung von RTL beruht, seien nicht zuverlässig, die Betriebsärzte  von Zalando haben durchschnittliche Gehweiten von 15-20 km ermittelt. Die vermeintliche Aussage der Personalabteilung entspräche nicht der Wahrheit, auch habe Zalando nie eine offizielle Anfrage von RTL erhalten.

Da sich RTL weigerte, die unzutreffenden Punkte richtig zu stellen, wurde seitens des Online-Händlers vor dem LG Köln  eine einstweilige Verfügung gegen den Sender beantragt. Mit Erfolg.

Zur Entscheidung des Gerichts

Das LG Köln ist der Argumentation von Zalando gefolgt und hat dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zunächst stattgegeben. RTL ist es nunmehr untersagt, die vorstehenden Aussagen zu verbreiten. Diese Aussagen muss der Sender zumindest vorerst aus seinem Bericht entfernen.

Fazit

Die Entscheidung ist bislang nicht veröffentlicht. Medienberichten zur Folge hat RTL gegen die Entscheidung bereits Widerspruch eingelegt. Es bleibt insofern abzuwarten, ob das Gericht seine Entscheidung noch abändern wird. Dies käme dann in Betracht, wenn der Sender die Richtigkeit der streitigen Behauptungen nachweisen würde. Sofern es der Sender versäumt hat, den Inhalt der Berichterstattung gründlich zu recherchieren, wird der Nachweis nur schwer möglich sein.  In dem Fall wäre  davon auszugehen, dass die gerichtliche Untersagung aufrechterhalten bleibt.

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Helene Klassen-Rock

Rechtsanwältin . Senior Associate
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
+49 711 41019071

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