Böse UBERraschung für UBER-Fahrer

Der Mitfahrdienst Uber hat es in Deutschland im Moment nicht gerade leicht, was aber an dem Geschäftsmodell liegt, welches mit geltendem deutschem Recht nicht oder nur schwer zu vereinbaren ist. Während Uber sich die Rechtsstreitigkeiten wohl leisten kann, kann es den einzelnen Uber-Fahrer hart treffen. Vor diesem Hintergrund sollte man sich sein Engagement für Uber in Deutschland gut überlegen.

Taxi08Ein Verbot des Betriebs von Uber in Hamburg und Berlin wurde durch das Oberverwaltungsgericht Hamburg bzw. das Verwaltungsgericht Berlin bestätigt. Das Landgericht Berlin und Landgericht Frankfurt a. Main halten Uber für wettbewerbswidrig, auch wenn das LG Frankfurt a. Main seine Entscheidung mangels Eilbedürftigkeit im Anschluss aufgehoben hat.  Zweifel daran, dass das Angebot von Uber in seiner jetzigen Form rechtswidrig ist, haben die Gerichte bislang im Grunde also keine. Uber versucht nun durch Lobby-Arbeit eine Anpassung der Gesetze zu erreichen um sein Geschäftsmodell in Deutschland zu retten und wird auch den Gang durch die Gerichtsinstanzen nicht scheuen.

Aber was passiert eigentlich mit den Uber-Fahrern, die über Uber ihre Dienste anbieten?

Zum einen scheinen die Vertragsbedingungen von Uber laut Medienberichten, z.B. in der ZEIT und vom HR nicht sonderlich günstig für die Uber-Fahrer zu sein. Insbesondere versicherungsrechtliche Fragen bei Fahrgastbefördertung im privaten PKW können hier wohl zu erheblichen Risiken der Uber-Fahrer führen.

Zum Anderen drohen den Uber-Fahrern jetzt aber auch wettbewerbsrechtliche Schritte der Konkurrenz, insbesondere der Taxi-Fahrer, denen Uber ein Dorn im Auge ist. So erließen das LG Frankfurt am Main mit Beschlüssen vom 08.09.2014 (Az. 2-06 O 318/14) und 11.09.2014 (Az. 2-03 O 342/14) sowie das LG Hamburg mit Beschluss vom 30.09.2014 einstweilige Verfügungen gegen Fahrer die mittels UberPop vermittelte Fahrgäste befördert hatten. Bei Gegenstandswerten von EUR 10.000,- kommen so auf den jeweiligen Uber-Fahrer nicht unerhebliche Kosten für Abmahnung und Gerichtsverfahren zu, die schnell bei einigen tausend Euro liegen können. Dies dürfte die bis dahin bestehenden Ertragsmöglichkeiten mit Uber in den meisten Fällen übersteigen.

Fazit

Personen die unter Vermittlung von Uber Fahrgäste befördern drohen derzeit eine Vielzahl an rechtlichen Konsequenzen, darunter auch sehr kostspielige. Vor diesem Hintergrund sollten Nutzer sehr gut überlegen, ob sie dieses Risiko eingehen wollen. In einem etwaigen Rechtsstreit dürfte man aufgrund der bislang eindeutigen Rechtsprechung als Uber-Fahrer wohl den Kürzeren ziehen. Für Taxi-Fahrer wiederum bietet das Wettbewerbsrecht die Möglichkeit Uber da zu treffen, wo es weh tut, nämlich bei seinen Nutzern.

 

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Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
IT-Recht
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