BGH:

Bushido rappt erst mal weiter Gold…!

Klaut der Rapper Bushido Musik bei anderen Bands? Genau diesem Vorwurf der Gothic-Band „Dark Sanctuary“ sah sich Bushido nun vor dem Bundesgerichtshof ausgesetzt. Dieser hatte zu entscheiden, ob die vom Rapper in seinem Song „Goldrapper“ verwendeten kurzen Musikausschnitte  eine Urheberrechtsverletzung darstellen.

BushidoDie Gothic-Band und Urheber der Songtexte „Dark Sanctuary“ behauptete, dass der bekannte Skandalrapper Bushido immer wieder von diesen komponierte Tonausschnitte ohne deren Text verwende, ohne dafür ein entsprechendes Nutzungsrecht zu haben. So enthielten 13 Rapstücke des Künstlers, darunter auch der Song „Goldrapper“,  Musikabschnitte von durchschnittlich zehn Sekunden, welche aus den Originalaufnahmen der Band stammten. Diese habe Bushido in seinem Song „Goldrapper“ in einem Loop, also einer sich ständig wiederholende Tonschleife, verwendet, mit einem Schlagzeug-Beat verbunden und darüber seinen Sprechgesang aufgenommen.

„Dark Sanctuary“ bewerteten die Nutzung der Musikausschnitte auch ohne die Verwendung des Textes als eine Verletzung ihrer Urheberrechte und verklagten Bushido mit dem Komponist des Songs auf Unterlassung und Schadensersatz.

Das OLG Hamburg gab der Band Recht. Durch eine Verwendung der Ausschnitte in Musiktiteln habe der Rapper in die Urheberrechte der Musikgruppe eingegriffen.

Entscheidung des Gerichts

Der Bundesgerichtshof wies mit Urteil vom 16. April 2015 – I ZR 225/12 – Goldrapper (Pressemitteilung) – die von den Mitgliedern der Musikgruppe  erhobene Klage, die sich allein auf ihre Urheberrechte als Textdichter gestützt haben, ab. Ansonsten wurde die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen.

Da der Beklagte nur Teile der komponierten Musik, nicht aber auch den Text von der Band übernommen habe, liege insoweit keine Urheberrechtsverletzung  vor, da die Verbindung zwischen Text und Musik urheberrechtlich nicht geschützt sei.

Im Hinblick auf die Klage des Komponisten genügten die vom OLG Hamburg getroffenen Feststellungen nicht aus um zu entscheiden, ob es sich bei den Tonausschnitten um urheberrechtlich geschützte Werke handele und die Nutzung deswegen zu unterlassen sei. Es sei insbesondere noch nicht ersichtlich, durch welche objektiven Merkmale die für einen urheberrechtlichen Schutz erforderliche schöpferische Eigentümlichkeit der übernommenen Sequenzen aus den vom Kläger komponierten Musikstücken bestimmt werde.

Fazit

Diese Feststellungen hat das OLG Hamburg nun zu treffen und muss dann ein neues Urteil zu erlassen. Bleibt es bei der Verurteilung Bushidos wegen Urheberrechtsverletzung, müsste der Rapper den verkauf seines Rapsongs „Goldrapper“ einstellen und dem Komponisten einen Schadensersatz bezahlen. Bis dahin rappt Bushido weiter: „Deutscher Rap ist meine Nutte, was ich sage wird gemacht“ (Songtext zu „Goldrapper“).

Artikel als PDF speichern

Christopher A. Wolf, MBA

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
Urheber- und Medienrecht
+49 711 41019073