LG Frankfurt a. Main:

Aufzählung von Alternativen bei der Widerrufsfrist unzulässig

Die Widerrufsbelehrung ist seit ihrer Einführung Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Dies lag und liegt auch an ihrer schlechten gesetzlichen Umsetzung, was auch durch die letzte Änderung nicht unbedingt besser wurde. Nun hat das Landgericht Frankfurt am Main die von IKEA verwendete Formulierung der Widerrufsbelehrung als unlauter eingestuft. Das Problem: Tausende anderer Shops machen es genauso!

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. ging gegen IKEA vor. Grund waren die AGB von IKEA und die Widerrufsbelehrung von IKEA.

Hintergrund Beginn Widerrufsfrist

Die aktuelle gesetzliche Regelung sieht mehrere Alternativen für den Fristbeginn vor. Gleichzeitig muss sich der Verwender für eine davon entscheiden, was nicht immer einfach ist, da für einen Händler mehrere Alternativen zutreffen können. Hierzu gibt es bislang zwei Lösungsansätze. Die z.B. von Trusted Shops und auch uns gewählte Lösung besteht darin, in der Belehrung eine Alternative für den Fristbeginn zu wählen, die am ehesten immer passt. Die andere Lösung, wie sie z.B. der Händlerbund propagiert hat bestand darin, alle möglichen Alternativen aufzuzählen.

Widerrufsfrist
dencg / Shutterstock.com

IKEA hatte die letztere Variante gewählt und zur Widerrufsfrist folgendes in die Widerrufsbelehrung ausgenommen:

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag,

a) an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat, wenn Sie eine Ware oder mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die Ware bzw. Waren einheitlich geliefert wird bzw. werden;

b) an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat,wenn Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die Waren getrennt geliefert werden,·

c) an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat, wenn Sie eine Ware bestellt haben, die in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird.

Wenn mehrere der vorstehenden Alternativen vorliegen, beginnt die Widerrutsfrist erst zu laufen, wenn Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware oder letzte Teilsendung bzw. das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat;

Einstweilige Verfügung des LG Frankfurt a. Main

Wie der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. berichtet, hat das LG Frankfurt a. Main (Beschluss vom 21.05.2015 – Az. 2-06 O 203/15) diese Form der Widerrufsbelehrung als wettbewerbswidrig eingestuft und untersagt.

Die Entscheidung ist allerdings nicht begründet, so dass man über die Gründe der Frankfurter Richter nur spekulieren kann. Vermutlich werden die Richter diese Auflistung von Alternativen als Abweichung von der gesetzlichen vorgeschriebenen Auswahl einer Alternative angesehen haben.

Fazit

Für Onlinehändler, die eine Belehrung wie IKEA benutzen besteht Handlungsbedarf. Auch wenn andere Gerichte dies anders beurteilen können, können Rechtsstreitigkeiten aufgrund des fliegenden Gerichtsstands in Frankfurt anhängig gemacht werden, die sich nun offenbar für die Wettbewerbswidrigkeit einer solchen Belehrung ausgesprochen haben.

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Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
IT-Recht
+49 711 41019072

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