LG Leipzig:

Urheberrechtsverletzung bei GNU GPL

Open Source Software ist mittlerweile sehr weit verbreitet und wird vielfach verwendet. Die GNU General Public License (GPL) ist dabei eine der populärsten Open Source Lizenzen. Allerdings gibt es bei der Verbreitung von Software unter der GNU GPL einiges zu beachten, wie eine Entscheidung des Landgerichts Leipzig zeigt.

GNU GPLJemand bot eine Software im Internet zum Download an. Bei der Software handelte es sich um Open Source Software die unter der GNU GPL lizenziert war.

Die GNU GPL gestattet die kostenlose Nutzung und die Weiterentwicklung. Allerdings setzt dies unter anderem voraus, dass auf die GPL hingewiesen wird, der Lizenztext der GPL beigefügt wird und der Quellcode zugänglich gemacht wird. Diese Bedingungen waren auf der Webseite mit Download nicht gegeben.

Daher wurden von der Rechteinhaberin Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzung aufgrund der Verletzung der GNU GPL im Wege einer einstweiligen Verfügung gemacht.

Entscheidung des LG Leipzig zur GNU GPL

Das LG Leipzig (Beschluss vom 02.06.2015 – Az. 05 O 1531/15) sah hierin ebenfalls einen Verstoß gegen die Lizenzbedingungen der GNU GPL.

Die Leipziger Richter untersagten eine öffentliche Zugänglichmachung der Software, sofern dabei nicht entsprechend den Lizenzbedingungen der GNU GPL zugleich den Lizenztext beizufügen und den vollständigen Quellcode der Software ebenfalls zugänglich zu machen.

Sofern diese Bedingungen nicht erfüllt seien, sei die öffentliche Zugänglichmachung nämlich nicht gestattet und damit eine Urheberrechtsverletzung.

Fazit

Die Entscheidung zeigt, dass Open Source Software entgegen der weit verbreiteten Auffassung ohne jedwede Bedingungen genutzt werden kann. Vielmehr enthalten die verschiedenen Open Source Lizenzen vielfach Bedingungen, die es einzuhalten gilt. Andernfalls drohen sonst urheberrechtliche Streitigkeiten.

 

 

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Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
IT-Recht
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