Neue Informationspflicht für Online-Händler

Seit dem 09.01.2016 gilt die EU-Verordnung über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten. Was bedeutet dies für Online-Händler? Welche neuen Informationspflichten müssen Online-Händler erfüllen?

Informationspflichten
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Die EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten gilt seit dem 09.01.2016. Sie hat zum Ziel, den Verbraucherschutz zu stärken. Die Online-Streitbeilegung soll außergerichtlich Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern, die sich aus Online-rechtsgeschäften ergeben, einfach, effizient, schnell und kostengünstig lösen.

Hierfür wurde die EU-Kommission verpflichtet, eine Online-Plattform (OS-Plattform) zu schaffen, in der bei Problemen mit Online-Käufen eine außergerichtliche Streitbeilegung stattfinden kann. Sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sollen sich im Konfliktfall an die Plattform wenden können.

Für Onlinehändler besteht nun die Pflicht, auf ihrer Webseite einen Link auf die OS-Plattform zu platzieren.

Pflichtangaben

Online-Händler müssen den Link „http://ec.europa.eu/consumers/odr/“, für Verbraucher leicht zugänglich, auf ihrer Webseite einstellen. Eine Möglichkeit ist z.B. den Hinweis im Impressum aufzunehmen.

Zudem sind Online-Händler in diesem Zusammenhang verpflichtet, ihre E-Mail-Adresse anzugeben.

Für Unternehmer, die sich anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen unterworfen haben, gelten weitergehende Informationspflichten.

Fazit

Zwar steht die OS-Plattform erst ab 15.02.2016 zur Verfügung. Online-Händler sollten die Informationspflicht aber bereits ab dem 09.01.2016 zwingend beachten. Andernfalls drohen möglicherweise wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Wenn Sie bei der Umsetzung Unterstützung benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren.

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Simone Gehrung

Rechtsanwältin . Senior Associate
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
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