LG Berlin:

Urheberschutz für gemeinfreie Gemälde?

Genießen von Fotografen aufgenommene Fotos von gemeinfreien Gemälden Urheberschutz oder dürfen diese frei genutzt werden? Diese Frage hatte kürzlich das Landgericht Berlin zu entscheiden.

Urheberschutz
Oxana Mahnac / Shutterstock.com

Der Internetplattformbetreiber Wikimedia, welcher u.a. auch das beliebte Internetportal Wikipedia betreibt, stellte über einen Nutzer 17 Reproduktionen von gemeinfreien Gemälden der Öffentlichkeit zur Verfügung, welche in den Reiss-Engelhorn-Museen in Mannheim ausgestellt sind. Die Fotos wurden von dem Hausfotografen der Museen geschaffen.

Die Museen verklagten das Internetportal Wikimedia Foundation Inc. auf Unterlassung, nachdem das Portal freiwillig keine Unterlassung abgegeben hatte. Die Wikimedia Foundation war der Auffassung, die durch Ablauf des Urheberrechtsschutzes gemeinfreien Bilder der Gemälde auf ihrer Plattform zeigen zu dürfen, da Fotografien von gemeinfreien urheberrechtlich geschützten Werken selbst keinen Urheberschutz genießen.

Entscheidung des Gerichts

Das Landgericht Berlin gab der Klage der Reiss-Engelhorn-Museen mit Urteil vom 31.05.2016 – Az. 15 O 428/15 – statt, da der Rechteinhaber der Fotografien sich auf den Urheberschutz seiner Bilder berufen könne. Dies sei immer der Fall, soweit die Fotos der gemeinfreien Gemälde eigene urheberrechtliche Werke mit urheberrechtlicher Schöpfungshöhe darstellten.

Bei den streitgegenständlichen Bildern habe der Fotograf einen großen Aufwand betrieben um die Kunstwerke in der für den Abdruck eines Museumskatalogs nötigen Qualität abzulichten. Dazu musste er entsprechende Beleuchtungsverhältnisse schaffen, um eine farb- und kontrastgetreue Reproduktion der Gemälde zu schaffen.

Fazit

Auch Fotografien von gemeinfreien Werken genießen Urheberschutz, wenn es sich bei den Bildern nicht um eine bloße Vervielfältigung der Werke handelt.

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Christopher A. Wolf, MBA

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
Urheber- und Medienrecht
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