OLG Jena:

Popsongs im Wahlkampf

Politische Parteien nutzen gern Popsongs für eigene Wahlkampfveranstaltungen. Dabei werden die Musiker häufig nicht gefragt, ob sie mit ihren Liedern für den Wahlkampf von Politkern und Parteien herhalten möchten. Aber kann man sich als Künstler dagegen wehren? Man kann meint das Oberlandesgericht Jena.

Populäre Musik in Wahlkämpfen zu benutzen, um so das eigene Image aufzubessern ist weit verbreitet. So hat John Oliver hierzu in Bezug auf den amerikanischen Wahlkampf einen herrlichen Beitrag zu dem Thema veröffentlicht. Dabei geht es um Künstler die ausdrücklich eine Nutzung – z.b. für den Wahlkampf von Donald Trump – untersagt haben, was diesen aber nicht daran gehindert hat, die Songs trotzdem zu verwenden.

Und in Deutschland?

Auch in Deutschland werden Songs gerne im Wahlkampf verwendet. Insbesondere wenn extremistische Parteien Songs von Künstlern nutzen, hört bei vielen Künstlern der Spaß auf.

So wehrte sich die bekannte Kölner Band „Höhner“ gegen die Verwendung ihrer Musik auf einer Veranstaltung der NPD und erwirkten gegen die rechtsextreme Partei eine einstweilige Verfügung.

Entscheidung des OLG Jena zur Verwendung von Musik im Wahlkampf

Popsongs im Wahlkampf - Urheberrecht
melis/Shutterstock.com

Das OLG Jena (Urteil vom 22.04.2015 – Az. 2 U 738/14) bestätigte die einstweilige Verfügung und untersagte der NPD die die Verwendung der Musik auf ihren Wahlkampveranstaltungen.

Nach Auffassung des OLG Jena führt die Verwendung der Songs zu einer Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts. Denn die Urheber würden durch die Verwendung ihrer Lieder auf der NPD Veranstaltung möglicherweise in Verbindung mit deren politischen Inhalten gebracht. Hierin liege, ungeachtet der Frage um welche Partei es gehe, ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, da auch die politische Überzeugung  und Positionierung dem Urheber selbst überlassen werden muss.

Auch andere Künstler wie Helene Fischer waren in der Vergangenheit erfolgreich gegen die politische Vereinnahmung ihrer Musik vorgegangen.

Fazit

Künstler müssen sich zumindest hierzulande die politische Vereinnahmung ihrer Kunst im Wahlkampf durch Parteien nicht gefallen lassen, sondern können sich dagegen erfolgreich zur Wehr setzen.

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Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
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