VerwG Köln:

Bushido bleibt auf Index!

Bleibt das Album „Sonny Black“ des deutschen Rappers Bushido auf dem Index jugendgefährdender Medien? Gegen diese Entscheidung der Bundesprüfstelle klagte Bushido vor dem Verwaltungsgericht Köln.

BushidoDie Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hatte im April 2015 entschieden, das Musikalbum „Sonny Black“ des Rappers Bushido in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufzunehmen, da die Songtexte als rassistisch, frauenfeindlich und gewaltverherrlichend eingestuft wurden.

Gegen die Entscheidung der Bundesprüfstelle legte Bushido Klage ein. Der Rapper ist der Auffassung, sein Album sei nicht jugendgefährdend. Seine Fans seien mit den Eigenarten des Gangsta- und Battle-Raps vertraut und würden durch die Songtexte nicht gefährdet. Bei „Sonny Black“ handele es sich zudem um die Inszenierung einer Kunstfigur, was die Bundesprüfstelle nicht ausreichend gewürdigt habe. Die Behörde habe zudem nicht beachtet, dass das Gesamtwerk Bushidos eine umfangreiche Beachtung erfahren habe.

Entscheidung des Gerichts

Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Urteil vom 02.09.2016, Az.  19 K 3287/15 (Pressemitteilung) die Klage von Bushido gegen die Indizierung seines Albums „Sonny Black“ abgewiesen.

Das Verwaltungsgericht hat die Indizierungsentscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien bestätigt. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass  die Inhalte der CD jugendgefährdend seien. Die Songtexte könnten jedenfalls labile und gefährdungsgeneigte Jugendliche in ihrer Erziehung und Entwicklung gefährden. Denn Gewalt werde als adäquates Mittel der Auseinandersetzung propagiert und Frauen und Homosexuelle würden diskriminiert. Die jugendgefährdende Wirkung bestehe auch, wenn man berücksichtige, dass es sich um die Inszenierung einer Rollenfigur handele.

Das Gericht stellte weiter fest, dass der Gesichtspunkt der Kunstfreiheit der Indizierung des Musikalbums nicht entgegenstehe. Denn die Interessen des Jugendschutzes seien hier höher zu gewichten als die Kunstfreiheit der Urheber. Dabei sei auch zu beachten, dass das Werk durch die Indizierung nicht vollständig verboten werde, sondern die Indizierung lediglich zur Folge habe, dass es Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden dürfe.

Fazit

Sonny Black bleibt weiter auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Bushido wird es verkraften. Im Zweifel wird der Gangsta-Rapper die Indizierung sogar als Auszeichnung verstehen. Eine bessere Werbung hätte er sich für sein Album wohl nicht wünschen können.

 

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Christopher A. Wolf, MBA

Rechtsanwalt . Partner
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