Beratung Software-Escrow

Sie sind Softwarehersteller und wollen oder müssen den Quellcode der gelieferten Software für Ihre Kunden hinterlegen, ohne diesen zu offenbaren? Sie haben eine geschäftskritische Software erworben und haben Bedenken, ob die Investition von Dauer ist? Benötigen Sie einen Escrow-Vertrag, der die Bedingungen der Quellcodehinterlegung und -herausgabe im Einzelnen regelt, um die Risiken beider Vertragspartner abzusichern?

Angebot

Wir beraten Sie in allen Fragen rund um Escrow-Verträge betreffend die Hinterlegung des Quellcodes geschäftskritischer Software und dessen Herausgabe in bestimmten Fällen, insbesondere im Falle der Insolvenz des Softwareunternehmers oder der Einstellung des Softwareprodukts. Wir gestalten und prüfen Escrow-Verträge, vermitteln geeignete Hinterlegungsstellen und übernehmen die Abwicklung des Vertrages für den Fall des Bedingungseintritts. Unabhängig davon, ob es um eine einmalige Verwendung oder die Gestaltung von Allgemeinen Escrow-Bedingungen für die vielfache Verwendung geht, haben wir die passenden Gestaltungsideen und begleiten Sie auch bei der späteren Vertragsdurchführung. Ferner überarbeiten wir bestehende Escrow-Verträge und passen diese an aktuelle rechtliche und tatsächliche Gegebenheiten an. Erforderlichenfalls vertreten wir Sie auch in streitigen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Escrow-Verträgen.

Leistungsumfang

  • Gestaltung und Überarbeitung von Escrow-Verträgen
  • Prüfung von Escrow-Verträgen
  • Verhandlung von individuellen Vertragsbedingungen
  • Rechtliche Begleitung bei der Vertragsdurchführung
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei streitigen Auseinandersetzungen

Kosten

Wir bieten Ihnen unsere Beratungsleistung in der Regel nach Zeitaufwand zu einem angemessenen Stundensatz an. Kostentransparenz und Kostensicherheit bilden dabei für uns die Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Gerne geben wir Ihnen vor der Beauftragung eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten.

Artikel als PDF speichern

Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
IT-Recht
+49 711 41019072

Dr. Markus Wekwerth

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
+49 711 41019074