Verfolgung Verstoss Heilmittelwerberecht

Wirbt ein Konkurrent mit unzulässigen Heilversprechen? Täuscht ein Mitbewerber über die Wirkweise von Arzneimitteln, homöopathischen Mitteln, Medizinprodukten oder Heilverfahren? Gewährt Ihr Mitbewerber seinen Abnehmern heilmittelrechtlich unzulässige Zugaben oder Zuwendungen? Sind Sie der Auffassung, dass die Konkurrenz in sonstiger Weise unzulässig für Heilmittel wirbt? Als Mitbewerber oder andere hierzu berechtigte Vereinigung können Sie sich gegen solche Verstöße gegen das Heilmittelwerberecht wehren und dafür sorgen, dass sich auch die Konkurrenz an die gesetzlichen Vorgaben hält.

Angebot

Wir prüfen für Sie die Rechtslage, wenn Sie den Eindruck haben, dass ein Konkurrent sich nicht an die gesetzlichen Spielregeln des Heilmittelwerberechts bzw. des Wettbewerbsrechts hält. Liegen Rechtsverstöße vor, dokumentieren wir diese und entwickeln für Sie eine Strategie, um die Verstöße möglichst schnell und effizient abzustellen.

In der Regel wird zur Durchsetzung zunächst eine Abmahnung ausgesprochen, mit der vom Abgemahnten Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz, Beseitigung und Erstattung der Anwaltskosten gefordert werden kann. Gibt der Abgemahnte auf die Abmahnung keine ausreichende Unterlassungserklärung ab oder verweigert er die Erfüllung anderer Ansprüche, leiten wir für Sie die erforderlichen gerichtlichen Schritte ein. Die Durchsetzung der Ansprüche kann dabei im Wege einer einstweiligen Verfügung oder einer Klage erfolgen. Wir vertreten Sie dabei bundesweit. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in einer Vielzahl an heilmittelwerbe-  und wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen und Gerichtsverfahren.

Leistungsumfang

  • Prüfung und Beurteilung der Sach- und Rechtslage
  • Beratung im Hinblick auf die rechtlichen Möglichkeiten und die strategische Vorgehensweise
  • außergerichtliche Vertretung im Abmahnverfahren
  • gerichtliche Durchsetzung vor allen in Deutschland zuständigen Land- und Oberlandesgerichten im Wege der einstweiligen Verfügung oder Klage
  • Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen durch Geltendmachung von Vertragsstrafe oder Ordnungsgeld

Kosten

Wir bieten Ihnen unsere Leistung in der Regel nach Zeitaufwand zu einem angemessenen Stundensatz oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an. Kostentransparenz
und Kostensicherheit bilden dabei für uns die Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Gerne geben wir Ihnen vor der Beauftragung eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten und des Kostenrisikos.

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Dr. Markus Wekwerth

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
+49 711 41019074

Christopher A. Wolf, MBA

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Clemens Pfitzer

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