Verfolgung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Haben Sie ein unvorteilhaftes Bild von sich in einer Zeitung, Zeitschrift, im TV oder im Internet entdeckt? Wurden Unwahrheiten und/oder Beleidigungen über Sie veröffentlicht? Fühlen Sie sich durch eine Berichterstattung in der Presse oder durch Veröffentlichungen im Internet in Ihrer persönlichen Ehre verletzt? Gefährdet eine Berichterstattung die Existenz Ihres Unternehmens? Als Unternehmen oder Privatperson, aber auch Person des öffentlichen Lebens haben Sie das Recht, sich gegen Beleidigungen, Unwahrheiten und anderer verletzende Behauptungen zu wehren und den Verlag oder Internetportalbetreiber zum Widerruf und zur Unterlassung zu verpflichten  oder zumindest Ihre Darstellung der Sachlage in der Form einer Gegendarstellung veröffentlichen zu lassen.

Angebot

Wir prüfen für Sie die Rechtslage und wägen für Sie ab, ob es sich bei den Äußerungen in der Presse oder im Internet um Tatsachenbehauptungen oder grundsätzlich mögliche Meinungsäußerungen handelt. Daneben bewerten wir, ob die von Ihnen veröffentlichten Bilder Ihre Rechte verletzen. Liegt ein Verletzungstatbestand vor, dokumentieren wir diesen und entwickeln für Sie eine Strategie, um die Verstöße möglichst schnell und effizient abzustellen.

Diese kann beim Verbreiten von Unwahrheiten und Beleidigungen in der Geltendmachung von Ansprüchen auf Unterlassung, Beseitigung (soweit möglich), Widerruf und Schmerzensgeld bestehen. Hierfür werden die Ansprüche zunächst außergerichtlich im Rahmen einer förmlichen Abmahnung geltend gemacht. Das Recht auf die Darstellung der eigenen Meinung in der Form einer Gegendarstellung entsteht bereits mit der unzutreffenden Berichterstattung.

Lehnt der Verletzer die Erfüllung der Ansprüche ab, so leiten wir für Sie die erforderlichen gerichtlichen Schritte ein. Die Durchsetzung der Ansprüche kann dabei im Wege einer einstweiligen Verfügung oder einer Klage erfolgen.
Die Verfolgung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen und die bundesweite Vertretung bei Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und in Hauptsacheverfahren gehört durch die jahrelange praktische Erfahrung und die fachliche Spezialisierung der verantwortlichen Rechts- und Fachanwälte zu den besonderen Stärken unserer Kanzlei.

Leistungsumfang

  • Prüfung und Beurteilung der Sach- und Rechtslage
  • Beratung im Hinblick auf die rechtlichen Möglichkeiten und die strategische Vorgehensweise
  • außergerichtliche Vertretung bei Ansprüchen auf Gegendarstellung
  • außergerichtliche Vertretung bei Ansprüchen auf Widerruf und Schmerzensgeld
  • gerichtliche Durchsetzung vor allen in Deutschland zuständigen Land- und Oberlandesgerichten im Wege der einstweiligen Verfügung oder Klage
  • Durchsetzung von Unterlassungsverträgen durch Geltendmachung von Vertragsstrafe oder Ordnungsgeld

Kosten

Wir bieten Ihnen unsere Leistung in der Regel nach Zeitaufwand zu einem angemessenen Stundensatz oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an. Kostentransparenz und Kostensicherheit bilden dabei für uns die Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Gerne geben wir Ihnen vor der Beauftragung eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten und des Kostenrisikos.

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Dr. Markus Wekwerth

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
+49 711 41019074

Christopher A. Wolf, MBA

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Clemens Pfitzer

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