Verfolgung Verstoss Wettbewerbsrecht

Wirbt ein Konkurrent mit unwahren Aussagen und führt damit Ihre potentiellen Kunden in die Irre? Täuscht ein Mitbewerber über die Qualität seines Angebotes, den Preis seiner Waren oder die Größe und Bedeutung seines Unternehmens? Werden in der Werbung des Konkurrenten wichtige Informationen vorenthalten? Werden Kunden durch unzulässige Geschäftsbedingungen benachteiligt? Dies können Beispiele für unlauteres und damit wettbewerbswidriges Verhalten sein. Als Mitbewerber oder andere hierzu berechtigte Vereinigung können Sie sich gegen solches Verhalten wehren und dafür sorgen, dass sich auch die Konkurrenz an die wettbewerbsrechtlichen Spielregeln hält.

Angebot

Wir prüfen für Sie die Rechtslage, wenn Sie den Eindruck haben, dass ein Konkurrent sich nicht an die gesetzlichen Spielregeln des Wettbewerbsrechts hält. Liegen Wettbewerbsverstöße vor, dokumentieren wir diese und entwickeln für Sie eine Strategie, um die Verstöße möglichst schnell und effizient abzustellen.

In der Regel wird zur Durchsetzung zunächst eine Abmahnung ausgesprochen, in der vom Abgemahnten Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz, Beseitigung und Erstattung der Anwaltskosten gefordert werden. Gibt der Abgemahnte auf die Abmahnung keine ausreichende Unterlassungserklärung ab, stellt das beanstandete Verhalten nicht ein oder verweigert die Erfüllung anderer Ansprüche, so leiten wir für Sie die erforderlichen gerichtlichen Schritte ein. Die Durchsetzung der Ansprüche kann dabei im Wege einer einstweiligen Verfügung oder einer Klage erfolgen. Wir vertreten Sie dabei vor allen Gerichten in Deutschland. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in unzähligen wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen und Gerichtsverfahren.

Leistungsumfang

  • Prüfung und Beurteilung der Sach- und Rechtslage
  • Beratung im Hinblick auf die rechtlichen Möglichkeiten und die strategische Vorgehensweise
  • außergerichtliche Vertretung im Abmahnverfahren
  • gerichtliche Durchsetzung vor allen in Deutschland zuständigen Land- und Oberlandesgerichten im Wege der einstweiligen Verfügung oder Klage
  • Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen durch Geltendmachung von Vertragsstrafe oder Ordnungsgeld

Kosten

Wir bieten Ihnen unsere Leistung in der Regel nach Zeitaufwand zu einem angemessenen Stundensatz oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an. Kostentransparenz und Kostensicherheit bilden dabei für uns die Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Gerne geben wir Ihnen vor der Beauftragung eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten und des Kostenrisikos.

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Dr. Markus Wekwerth

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
+49 711 41019074

Clemens Pfitzer

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IT-Recht
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Christopher A. Wolf, MBA

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+49 711 41019073