Geschmacksmuster

Der Begriff des Geschmacksmusters ist im deutschen  Recht mittlerweile durch den verständlicheren Begriff Design ersetzt worden.

Ein Geschmacksmuster bzw. Design ist eine zwei- oder dreidimensionales Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung ergeben. Klassische Anwendungsgebiete für Geschmacksmuster bzw. Design sind Mode- und Möbeldesign.

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