Datenschutzrecht

Datenschutzrecht

Das Datenschutzrecht dient im Wesentlichen den Grundrechten der informationellen Selbstbestimmung, dem Schutz der Privatsphäre, aber auch der Sicherheit von Daten. Maßgebliches Regelwerk in der EU ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie die ePrivacy Richtlinie und  in Deutschland das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und auf Länderbene die Landesdatenschutzgesetze (LDSG) der Bundesländer. Daneben finden sich vielfach datenschutzrechtliche Vorschriften in anderen gesetzlichen Regelungen.

Datenschutzrecht
Liljam / Shutterstock.com

Im Zeitalter von Cloud-Computing, Big Data und Social-Media werden Daten weltweit verbreitet und ausgetauscht. Kaum ein Unternehmen kommt heute mehr ohne die Auslagerung und Verbreitung auch sensibler und personenbezogener Daten aus. Auch haben externe Dienstleister oft Zugang zu entsprechenden Daten, wobei es die rechtlichen Vorgaben zu beachten gilt. Dies stellt mitunter hohe Anforderungen an die Unternehmen im Bereich des Datenschutzes.

Seit Inkrafttreten der DSGVO und der damit verbundenen hohen Sanktionen von bis zu EUR 20 Millionen oder 4% des gesamten weltweiten Jahresumsatzes, hat der Datenschutz und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben für viele Unternehmen an Bedeutung gewonnen.

Die DSGVO und andere datenschutzrechtliche Regelungen gelten für jedes Unternehmen in der EU, bzw. Unternehmen die personenbezogene Daten von Personen in der EU verarbeiten.  Daher muss sich jedes Unternehmen mit den Fragen des Datenschutzes auseinandersetzen und ist gesetzlich möglicherweise sogar verpflichtet, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen und der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden.

Insbesondere Informations- und Transparenzvorschriften sowie Dokumentationspflichten sind z.B. durch Datenschutzerklärungen, Verträge zur Auftragsverarbeitung, Verfahrensverzeichnisse und ggfs. Risiko-Folgeabschätzungen zu erfüllen. Einwilligungen müssen auch an die datenschutzrechtlichen Erfordernisse angepasst werden um die personenbezogenen Daten auch nutzen zu dürfen. Auch sollten Löschkonzepte und Konzepte für Notfälle bei Datenlecks vorgehalten werden. Schließlich muss auch bei der Produktentwicklung auf Privacy by Design geachtet werden, in dem die Verarbeitung personenbezogener Daten auf ein Minimum beschränkt wird. Neben dem Schutz personenbezogener Daten gehört auch die IT-Sicherheit einschließlich Verschlüsselung und Authentifizierung zum Datenschutz.

Unsere Kompetenz im Datenschutzrecht

Wir verfügen im Datenschutzrecht über spezialisierte Rechts- und Fachanwälte mit langjähriger Erfahrung und beraten und vertreten bundesweit Unternehmen in allen Fragen des Datenschutzes. Über Kooperationen können wir unseren Mandanten alle Leistungen im Datenschutzrecht bereitstellen, einschließlich der Stellung eines externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder eines EU-Vertreters für nicht in der EU ansässige Unternehmen.

Artikel als PDF speichern

Dr. Markus Wekwerth

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
+49 711 41019074

Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
IT-Recht
+49 711 41019072