Presse- und Medienrecht

Presse- und Medienrecht

Das Presserecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen der Erstellung und Verbreitung von Druckwerken wie z.B. Zeitungen, Zeitschriften, Broschüren und Büchern, von Hörbüchern, E-Books und CD-ROM/DVD-ROM sowie bestimmter Mitteilungen von Nachrichtenagenturen und Pressekorrespondenten. Vom Telemedienrecht, das im Telemediengesetz (TMG) geregelt ist, werden dagegen nahezu sämtliche Angebote im Internet erfasst, wie zum Beispiel Suchmaschinen, Webportale, Soziale Netzwerke, E-Mail-Anbieter, Webshops, Online-Auktionshäuser, Informationsdienste, Streaming- und Downloadangebote, Podcasts, Chatrooms, Dating-Communitys und Portale, aber auch private Websites und Blogs.

Zum Medienrecht gehört darüber hinaus das Rundfunkrecht, das im Wesentlichen die Tätigkeit der öffentlichen und privaten Rundfunksender (einschließlich Fernsehen, Pay-TV, Internet-TV, Hörfunk, Internet-Radio usw.) sowie bestimmter anderer Anbieter redaktionell-journalistischer Inhalte, z.B. auch im Internet, erfasst, und u.a. im Rundfunkstaatsvertrag (RStV) geregelt ist.

Presserecht - Medienrecht
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Sowohl das Presse- (z.B. im LPG BW) als auch das Medienrecht enthalten Regelungen zu den Rechten und Pflichten von Journalisten und anderen Presse- oder Rundfunkmitarbeitern, Bestimmungen zum Impressum, zur Gegendarstellung, zum Datenschutz, zu kommerzieller Werbung (im Rundfunkrecht u.a. zu Product Placement, Sponsoring und Schleichwerbung). Darüber hinaus gelten die Vorschriften zur zivilrechtlichen Haftung für Veröffentlichungen (insbesondere aufgrund von Verletzungen des Rechts am eigenen Bild und des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts) sowie spezielle urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche und vertragsrechtliche und öffentlich-rechtliche Aspekte.

Für Medienunternehmen in einer hart umkämpften, im Wandel befindlichen Branche, die ständig neue Geschäftsmodelle hervorbringt, ist eine alle rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Aspekte der Tätigkeit berücksichtigende Beratung unerlässlich. Neben klassischen Themen wie der Klärung oder Akquise von Lizenz- und Nutzungsrechten (z.B. im Bereich Urheber- und Leistungsschutzrecht, Persönlichkeitsrecht, Namens- und Domainrecht oder Markenrecht), der Beratung bei der Zusammenarbeit mit anderen Medienunternehmen, PR-Agenturen, Künstleragenturen oder Modelagenturen, Werbetreibenden, Sponsoren, Markenagenturen und Produktplatzierungs-Beratern usw. rücken neue Tätigkeitsfelder wie Cross-Media-Publishing und neue Werbe- und Vertriebsformen in den Vordergrund.

Gleichzeitig führt der zunehmende Wettbewerbsdruck zu einem immer härteren Kampf um Marktanteile und oftmals auch zu einer zunehmend reißerischen Berichterstattung. Hiervon betroffen sind u.a. Prominente wie Künstler, Schauspieler, Sportler und Politiker, aber auch Unternehmen, deren guter Ruf durch Veröffentlichungen bedroht oder bereits betroffen ist.

Besondere Relevanz hat das Presse- und Medienrecht auch in den marktstarken Branchen Internet und bei mobiler Telekommunikation, so für Anbieter und Nutzer von Sozialen Netzwerken (z.B. Facebook, Twitter, Instagram, usw.), Blogs, Internetportalen und anderen Web- und Mobile-Dienstleistungen. Aufgrund der schnellen Verbreitung und großen Reichweite besteht die Gefahr, dass rechtliche Probleme schnell große Schäden hervorrufen. Viele Rechtsfragen sind hier allerdings noch ungeklärt, so dass eine Beratung stets sämtliche neuesten technischen und rechtlichen Entwicklungen berücksichtigen muss.

Unsere Kompetenz im Presse- und Medienrecht

Unsere Kanzlei verfügt in den genannten Bereichen über mehrere spezialisierte Rechts- und Fachanwälte mit langjähriger Erfahrung. Unsere Angebote richten sich unter anderem an Rundfunkunternehmen im Bereich TV und Hörfunk und deren Tochterunternehmen, Presseunternehmen, Tageszeitungen, Zeitschriften, Buchverlage sowie Agenturen, Beratungsunternehmen, Verbände und Vereine, Unternehmen, Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und Privatpersonen. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten außergerichtlich sowie der bei Rechtsdurchsetzung vor allen Land- und Oberlandesgerichten.

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Dr. Markus Wekwerth

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