Google

Google wurde 1998 von Larry Page und Sergey Brin gegründet und ist mittlerweile weltweit unangefochtener Marktführer bei den Suchmaschinen im Internet. Der Begriff „googeln“ als Synonym für die Suche im Internet hat es bereits in den Duden geschafft.

Geld verdient Google dabei mit Werbung, die im Rahmen der Suchergebnisse oder bei einem der vielen anderen Google-Dienste von

Google Recht, Rechtsberatung Rechtsanwalt
Twin Design / Shutterstock.com

angezeigt wird. Bekannte Dienste und Internetangebote neben der Suchmaschine sind Google Maps, Google Earth, Google Ads (vormals AdWords), Google AdSense, Google Analytics, YouTube, Google Docs und GMail um nur einige zu nennen. Daneben kommt der von Google angebotene Browser Chrome auf vielen Endgeräten zum Einsatz, und mit Android verfügt der Konzern über das gängigste Betriebssystem auf mobilen Endgeräten. An Google-Diensten führt im Internet also kaum ein Weg vorbei.

Rechtlich gibt es eine Vielzahl an Themen im Zusammenhang mit Google und dessen Diensten.

So wird bezüglich der Suchergebnisse bei der Google-Suche häufig über SEO-Maßnahmen gestritten. Dabei geht es zum einen um die Zulässigkeit bzw. Unlauterkeit einzelner Maßnahmen oder um Auseinandersetzungen zwischen SEO-Dienstleister und Kunde. Internetangebote, die in der Google-Suche nicht gefunden werden, existieren schließlich für viele Nutzer schlicht nicht.

Datenschutzrechtlich stellen sich auch immer wieder Fragen zur Zulässigkeit und Art und Weise der Nutzung von Google-Diensten. Zwar ist Google mitunter durchaus bemüht sich an die Vorgaben der DSGVO zu halten, allerdings handelt es sich bei Google um einen amerikanischen Anbieter, so dass alleine hieraus Probleme erwachsen können. Jedenfalls sollte man als Unternehmen die datenschutzrechtlichen Fragen klären, bevor Google-Cloud-Dienste eingesetzt werden.

Zahlreiche Streitigkeiten gibt es auch immer wieder im Zusammenhang mit dem Keyword-Advertising auf Google-Ads (vormals AdWords). Vielfach werden fremde Marken zur Bewerbung der eigenen Produkte verwendet. Die Rechtsprechung hat hier in den letzten Jahren vielfache Vorgaben zur Zulässigkeit von fremden Marke als Keywords getroffen.

Urheberrechtlcihe Streitigkeiten tauchen auch immer wieder im Zusammenhang mit der Google-Bildersuche und dem Google-Cache auf.

Wir beraten seit vielen Jahren Unternehmen bei allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Google und Google-Diensten. Dabei geht es regelmäßig vor allem um Fragen in den Bereichen Datenschutzrecht, E-Commerce, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht.

 

Artikel als PDF speichern

Dr. Markus Wekwerth

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
+49 711 41019074

Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
IT-Recht
+49 711 41019072