Lebensmittel

Lebensmittel sind nach dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetz (LFGB) alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind, dass sie in verarbeitetem oder auch unverarbeitetem Zustand von Menschen konsumiert werden. Dazu zählen neben Nahrungsmitteln und Getränken z.B auch Kaugummis.

Der Vertrieb und die Bewerbung von Lebensmitteln unterliegen zum Schutz der menschlichen Gesundheit strengen, auf europäischem Recht basierenden, gesetzlichen Regelungen. Ausgangsfrage für einen rechtskonformen Vertrieb von Lebensmitteln bildet die Einordnung des Produktes als Nahrungsmittel. Ist dies bei Obst, Gemüse, aber auch bei verarbeiteten Tiefkühlessen noch unproblematisch, können bereits Nahrungsergänzungsmittel als Arzneimittel zu qualifizieren sein und damit völlig andere Voraussetzungen für deren Bewerbung, Zulassung und Vertrieb der Produkte auslösen.

Daher steht die Abgrenzung der Produktkategorien Lebensmittel, Kosmetika, Medizinprodukte und Arzneimittel am Anfang unserer Beratungsleistung. Die für die Produkte anwendbaren Gesetze und Verordnungen regeln die erlaubte stoffliche Zusammensetzung, die nötige Kennzeichnung sowie den Vertrieb und Bewerbung der Produkte, bei der neben den Spezialgesetzen wie dem LFGB und der Health Claims-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben auch das allgemeine Wettbewerbsrecht und im Einzelfall auch das Heilmittelwerberecht zu beachten sind.

Wir beraten Sie ausführlich über die für Ihre Produkte anwendbaren Vorschriften und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen. Daneben beraten und vertreten wir Sie bei allen wettbewerbsrechtlichen Fragen rund um den Vertrieb und die Bewerbung von Lebensmitteln.

Artikel als PDF speichern

Christopher A. Wolf, MBA

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
Urheber- und Medienrecht
+49 711 41019073