Sport

Mit dem Oberbegriff „Sportrecht“ werden in der Regel rechtliche Sachverhalte zusammengefasst, welche den Lebensbereich des professionellen Sports betreffen. Diese sind fast so vielfältig wie das Leben selbst. Schwerpunkte bilden dabei die Themenblöcke Sponsoring, APR, Vermarktung, Verträge mit Profisportlern und Regelwerke der entsprechenden Sportarten.

Ob Sportler, Verein oder werbendes Unternehmen, die unterschiedlichen Vertragsbeziehungen erfordern einen besonderen Blick für das „Big Picture“. Vereinbart z.B. der Fußballverein mit seinem Spieler im Rahmen seines Arbeitsvertrages, dass dieser sich im Bereich der Schuhe selbst vermarkten darf, kann der Verein mit einem Ausrüster nicht mehr eine umfassende Nutzungsverpflichtung dieser Sportbekleidung vereinbaren. So betreffen Entscheidungen zwischen zwei Vertragsparteien oft auch Verträge mit Dritten.

Sponsoring ist das Herz des Profisports. Ohne die Vermarktung der Vereine und ihrer Sportler wäre der Profisport, wie wir ihn kennen, nicht möglich. Ob Merchandising, Einzel- oder Kollektivvermarktung von Rechten – immer werden wichtige Entscheidungen für die Zukunft eines Vereins oder einzelnen Sportlers getroffen, die eine solide und rechtssichere Basis erfordern. Wie lange soll man sich binden? Entspricht der angebotene Preis dem tatsächlichen Wert der übertragenen Lizenzen? Welche Rechte gebe ich ab? Nach Beantwortung dieser Fragen gilt es diese vertraglich zu fixieren.

Die (Selbst-)Vermarktung eines Sportlers bildet in vielen Fällen den größten Teil seiner Einnahmen und sorgt für den nötigen Lebensunterhalt des Sportlers und seiner Familie. Werden anfangs oft nur Ausrüstung wie Kleidung und Sportgeräte von den Unternehmen zur Verfügung gestellt, kann bei einem gewissen Erfolg und einer größeren Bekanntheit des Sportlers meist auch eine entsprechende monetäre Vergütung für die Werbung verlangt werden.

Leistungssportler erreichen durch die mediale Berichterstattung in TV, Printprodukten und im Internet eine große Bekanntheit, welchen ihnen den Status eines Prominenten beschert. Neben den damit einhergehenden Privilegien und Möglichkeiten der Vermarktung genießen Persönlichkeiten, die in der Öffentlichkeit stehen, aber auch einen geringeren Schutz gegenüber unerwünschter Berichterstattung.

Gerne beraten und vertreten wir Profisportler, Vereine und Unternehmen mit unserem Team erfahrener Rechts- und Fachanwälte in allen sportrechtlichen Angelegenheiten sowie im Zusammenhang mit allen werberechtlichen Themen und Fragen des Persönlichkeitsrechts.

 

 

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Dr. Markus Wekwerth

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