Neues Widerrufsrecht verabschiedet

Das Widerrufsrecht war in den letzten Jahren ständiger Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Insbesondere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aufgrund des Widerrufsrechts haben viele Online-Händler auf Trab gehalten. Hauptgrund für die Probleme, war die unzureichende Umsetzung und Ausgestaltung des Widerrufsrechts durch den deutschen Gesetzgeber. Nun soll ein neues Gesetz Rechtssicherheit bringen, allerdings erst nächstes Jahr.

Der Deutsche Bundestag hat am 02.07.2009 in zweiter und dritter Lesung den  Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht verabschiedet. Verabschiedet wurde das Gesetz in der Fassung des Regierungsentwurfs vom 05.011.2008.

Neben änderungen zu den Vorschriften über Verbraucherdarlehen und Zahlungsdienstleistungen ist insbesondere der Bereich des Widerrufsrechts für viele Onlinehändler von Interesse. Hier soll durch die Neuregelung mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen werden. Ob dadurch allerdings künftig diesbezüglich tatsächlich keine wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen mehr drohen, wie vom Bundesjustizministerium behauptet bleibt abzuwarten.

Die Neuregelungen zum Widerrufsrecht treten zum 11.06.2010 in Kraft, so dass Unternehmen und Händler ihre bisherigen Belehrungen dann an die neue Rechtslage – soweit erforderlich – anpassen sollten, um nicht doch Abmahnungen zu riskieren.

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Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
IT-Recht
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