Nachzügler-Seminar gem. § 15 FAO IT, GRS, Urheber-/Medienrecht

Dank BGH können Fachanwälte ihre Pflichtfortbildungsstunden künftig nur noch im laufenden Jahr für dieses absolvieren. Die teilweise von den Kammern praktizierte Nachfrist bis 31.03. des folgenden Jahres entfällt, sodass u.U. der Entzug des FA-Titels droht. Aus diesem Grund richtet der geschätzte Kollege Dr. Felix Buchmann in Zusammenarbeit mit der RAK Stuttgart ein Nachzügler-Seminar für Kolleginnen und Kollegen aus, die 2014 noch nicht die notwendige Anzahl von Stunden nach § 15 FAO zusammen haben.

Thema (7)Im Rahmen der Veranstaltung am 29.12.2014 werden die neuen Regelungen zum Fernabsatzrecht vorgestellt, die am 13. Juni 2014 in Kraft getreten sind und zum Teil grundlegende Veränderungen für die Praxis mit sich gebracht haben. Dabei wird die aktuelle Rechtsprechung zur bisherigen Rechtslage berücksichtigt und erörtert, welche Entscheidungen auch künftig von Relevanz sein werden und wo das neue Fernabsatzrecht auch einer neuen Beurteilung durch die Gerichte bedarf. Ein Schwerpunkt der Veranstaltung wird auf dem Widerrufsrecht liegen, das (erneut) durch ein europarechtlich vorgegebenes Muster tiefgreifende Veränderungen erfahren hat. Die wettbewerbsrechtlichen Bezüge werden ebenso dargestellt, wie die Besonderheiten des Pressevertriebs.

Insbesondere werden folgende Themen behandelt:

    • Überblick über die Systematik des neuen Fernabsatzrechts in den §§ 312 ff. BGB, Art. 246 ff. EGBGB
    • Notwendige Kunden- und Verbraucherinformationen bei Fernabsatzgeschäften und bei Verbraucherverträgen
    • Neues Muster für die Widerrufsbelehrung und Anwendungsprobleme
    • Neue Rechtsfolgen des Widerrufsrechts
    • Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zum Fernabsatzrecht
    • Bezüge zum Wettbewerbsrecht
    • Besonderheiten des Pressevertriebs

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften  IT-Recht, Gewerblicher Rechtschutz und Urheber- und Medienrecht (5 FAO-Stunden).

Dozent:
Dr. Felix Buchmann ist Fachanwalt für IT-Recht und Partner des Sozietät SGT Rechtsanwälte am Standort Stuttgart. Er lehrt an der Hochschule Pforzheim (IT-Recht/E-Commerce) sowie an der Hamburg School of Business Administration (E-Commerce), ist ständiger Mitarbeiter der Fachzeitschrift Kommunikation & Recht
und Autor zahlreicher wissenschaftlicher Publikationen zum E-Commerce und Wettbewerbsrecht.

Termin:
Das Inhouse-Seminar findet statt am
Montag, 29.12.2014, 13.30 Uhr – 19.00 Uhr
in den Räumen der Kanzlei SGT Rechtsanwälte, Stuttgart
Alexanderstr. 9b, 70184 Stuttgart (4. OG).

Anmeldung:
Seminargebühr: € 190,00 zzgl. 19 % USt., insgesamt € 226,10Die Teilnehmer erhalten ein umfangreiches Skript.

Bitte melden Sie sich gerne telefonisch unter 0711 – 95 33 82-0, per Fax: 0711 – 95 33 82 – 29 oder per E-Mail f.buchmann@sgt-lex.com an.

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Dr. Markus Wekwerth

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
+49 711 41019074