Geschäftsgeheimnisgesetz: Was Unternehmen jetzt tun müssen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Schutz von Geschäftsgeheimnissen haben sich geändert. Nun hat auch der deutsche Gesetzgeber die sogenannte Know-How Schutz Richtlinie mit Verabschiedung des Geschäftsgeheimnisgesetzes umgesetzt. Was Unternehmen nun tun müssen.

Hintergrund zu Geschäftsgeheimnissen

Bislang wurden Geschäftsgeheimnisse im deutschen Recht über Strafnormen im Wettbewerbsrecht geschützt. Diese erlaubten auch eine zivilrechtliche Inanspruchnahme Dritter bei Verstößen. Um entsprechende Ansprüche geltend machen zu können, musste es sich um ein Geschäftsgeheimnis handeln, was mitunter jede interne Information eines Unternehmens sein konnte.

Die Voraussetzungen für den Schutz haben sich jedoch durch die Richtlinie (EU) 2016/943, die sogenannte Know-How Schutz Richtlinie geändert. Diese hätte bereits zum Juni 2018 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Die Umsetzung ist aber erst jetzt durch Verabschiedung des Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) erfolgt.

Was ändert sich für Unternehmen durch das  Geschäftsgeheimnisgesetz?

Geschäftsgeheimnisgesetz GeschäftsgeheimnisEine wesentliche Änderung ist die Definition des Geschäftsgeheimnisses. Künftig ist ein Geschäftsgeheimnis nur eine solche Information, die

  • weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne weiteres zugänglich ist und daher von wirtschaftlichem Wert ist
  • Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber ist.

Das bedeutet, dass der Unternehmer, der künftig gegen eine Verletzung seiner Geschäftsgeheimnisse vorgehen will, unter anderem darlegen und ggfs. beweisen muss, dass das Geschäftsgeheimnis einen wirtschaftlichen Wert hat, weil es geheim ist und der Unternehmer angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse getroffen hat. Die Maßnahmen umfassen dabei sowohl technische, organisatorische als auch rechtliche Maßnahmen zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse. Die Anforderung der angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen  bestand bislang nach deutschem Recht nicht.

Es empfiehlt sich daher für Unternehmen die Ausarbeitung eines Schutzkonzeptes welches der Dokumentation und im Streitfall als Beleg für die angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen dienen kann.

Bei manchen technischen und organisatorischen Maßnahmen kann möglicherweise auf solche Maßnahmen zurückgegriffen werden, die im Rahmen der Umsetzung der DSGVO implementiert wurden, wobei die Schutzrichtung hier eine andere ist. Neben technischen und organisatorischen Maßnahmen sind auch rechtliche Maßnahmen, z.B. Geheimhaltungsvereinbarungen zu schließen und zu ändern.

Letztlich ist bei der Ausarbeitung eines Schutzkonzeptes zu fragen, welche Informationen auch künftig als Geschäftsgeheimnisse geschützt werden sollen und können. Diese sollten dann nach Wichtigkeit kategorisiert werden um dann hierzu angemessene  Geheimhaltungsmaßnahmen zu entwickeln.

Fazit

Unternehmen müssen jetzt handeln, wenn Sie nicht den Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse verlieren wollen. Ohne ausreichendes Schutzkonzept besteht die Gefahr, dass der Geheimnisschutz für betroffene Geschäftsgeheimnisse endgülitg wegfällt.

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Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
IT-Recht
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