Jameda darf positive Bewertungen löschen!

Unmittelbar nach Kündigung eines Premiumpakets löschte Jameda zehn positive Bewertungen. Der betroffene Arzt witterte eine Retourkutsche und ging gegen Jameda wegen der Löschung der positiven Bewertungen vor. Jedoch erfolglos, wie das Oberlandesgericht München entschied.

Ein Zahnarzt wehrte sich gegen die Löschung einiger positiver Bewertungen. Der Arzt war eine längere Zeit  sog. Premiumkunde bei Jameda, kündigte aber das „Premiumpaket Gold“ schließlich. Unmittelbar nach der Kündigung löschte Jameda, ohne dies dem Arzt anzukündigen oder zu begründen, zehn positive Bewertungen. Bis zum Zeitpunkt der Löschung hatten sich die Bewertungen bis zu zwei Jahre unbeanstandet auf Jameda befunden.

Der Arzt hat Jameda deshalb zunächst außergerichtlich dazu aufgefordert, die zehn gelöschten Bewertungen wieder zu veröffentlichen. Jameda weigerte sich jedoch. Der Arzt erhob deshalb Klage auf Wiederveröffentlichung der gelöschten positiven Bewertungen beim LG München I (Urt. v. 16.04.2019, Az. 33 O 6880/18). Das Gericht entschied jedoch, dass die positiven Bewertungen nicht wiedereingestellt werden müssen. Gegen diese Entscheidung ging der Arzt im Rahmen der Berufung vor.

Entscheidung des OLG München zur Löschung positiver Bewertungen durch Jameda

Das OLG München (Urteil v. 27.02.2020, Az. 29 U 2584/19) urteilte, dass der Arzt durch die Löschung der positiven Bewertungen durch Jameda nicht in seinen Rechten verletzt worden ist.

positive Bewertung löschen Jameda
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Die Löschung der streitgegenständlichen Bewertungen stelle keinen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb des Arztes dar. Das Gericht führte aus, dass der Wert des Bewertungsportals Jameda maßgeblich davon abhänge, dass manipulierte Bewertungen oder in sonstiger Weise beeinflusste Bewertungen entfernt werden.

Entgegen der Auffassung des Arztes sei Jameda nicht verpflichtet, offenzulegen, wie der eingesetzte Algorithmus zum Aufspüren verdächtiger, also nicht „authentischer“ Bewertungen, funktioniert. Denn hierbei handele es sich um ein nicht zu offenbarendes Geschäftsgeheimnis von Jameda. Denn wenn dies bekannt würde, bestünde die Möglichkeit, dass Dritte Umgehungsmöglichkeiten entwickelten.

Auch dem Argument des Arztes, Jameda habe die positiven Bewertungen gerade aufgrund der Kündigung des „Premiumpaket Gold“ gelöscht, erteilte das Gericht eine Absage. Anhaltspunkte dafür habe der Arzt weder vorgetragen noch unter Beweis gestellt.

Ein Anhaltspunkt für die Löschung der Bewertungen aus sachfremden Motiven hätte sich jedoch aus dem nahen zeitlichen Zusammenhang der Kündigung des Premium-Pakets und der Löschung der Bewertungen ergeben können. Insoweit treffe  Jameda eine sekundäre Darlegungslast. Jameda hat dazu im Einzelnen dargestellt und unter Nennung einer Mitarbeiterin Beweis dafür angeboten, dass der Prüfalgorithmus die streitgegenständlichen Bewertungen schon vor Ausspruch der Kündigung als „gelb“ (Verdacht auf Manipulationen) eingestuft hat. Des Weiteren wurden die Bewertungen nachweislich bereits vor Kündigung des Arztes an das Qualitätsmanagementteam von Jameda weitergeleitet.

Fazit

Wenn ein betroffener Arzt der Ansicht ist, dass Jameda Bewertungen aus sachfremden Motiven löscht, muss er dies entsprechend beweisen, was für den Arzt meist faktisch nicht möglich ist. Besteht ein naher zeitlicher Zusammenhang zwischen Kündigung eines Premium-Pakets und der Löschung positiver Bewertungen, wird Jameda eine sekundäre Darlegungslast auferlegt.

Während Jameda sich immer wieder weigert, unberechtigte negative Bewertungen zu löschen, sind Ärzte bei der Löschung positiver Bewertungen den geheimen Algorithmen von Jameda ausgeliefert die Bewertungen als gefälscht einstufen. Während nichts gegen die Löschung gefälschter Bewertungen einzuwenden ist, ist die dahingehende Einschätzung durch Jameda und die geheimen Algorithmen für betroffene Ärzte überhaupt nicht überprüfbar.

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Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
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Gewerblicher Rechtsschutz
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