Jenseits von Google Fonts

Seit einiger Zeit werden gegenüber Betreibern von Webseiten Rechtsverletzungen wegen der Nutzung von Google Fonts geltend gemacht. Einige Kanzleien und Abmahner verschicken massenhaft Abmahnungen. Insbesondere Rechtsanwalt Kilian Lennard aus Berlin und die in Meerbusch ansässige RAAG-Kanzlei des griechischen Rechtsanwalts Dikigoros Nikolaos Kairis sind inzwischen vielen Betroffenen ein Begriff geworden. Auch unserer Kanzlei liegen zahlreiche Abmahnungen dieser Art vor.

Was wird in Bezug auf Google Fonts abgemahnt?

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Google Fonts ist eine von Google angebotene Schriftenbibliothek für Webseiten. Die Schriften werden auf einem Server von Google in den USA bereitgestellt und können direkt in Internetseiten eingebunden werden. Die Abmahner machen geltend, dass ohne ausreichende Rechtsgrundlage personenbezogene Daten der Nutzer der Internetangebote an Google in die USA übertragen werden, weil die Betreiber der Webseiten die Schriften direkt von den Google-Servern einbinden. Wegen dieses Verstoßes wird Schadensersatz und teilweise auch Unterlassung gefordert. Regelmäßig wird dabei ein Urteil des Landgerichts München I (Urteil vom 20.01.2022, 3 O 17493/20) zitiert. In diesem Urteil wurde in einem vergleichbaren Fall ein Schadensersatz in Höhe von 100 € zugesprochen.

Was ist davon zu halten?

Aus unserer Sicht spricht bereits aufgrund der Form und des Inhalts der Abmahnschreiben sowie der sehr hohen Zahl von versandten Abmahnungen viel dafür, dass es sich um Massenabmahnungen handelt, die in der vorliegenden Form rechtsmissbräuchlich sind. Inzwischen haben einige Gerichte einstweilige Verfügungen gegen die Abmahner erlassen.

In den meisten uns vorliegenden Fällen ist der mit der Abmahnung erhobene Vorwurf aber nicht gänzlich unberechtigt: die meisten Mandanten hatten tatsächlich Google Fonts direkt von den Google-Servern eingebunden.

Was kommt danach?

Inzwischen liegen uns nicht nur die bereits bekannten Google Fonts-Abmahnungen vor, sondern auch erste Abmahnungen wegen anderer behaupteter Rechtsverstöße, zum Beispiel wegen fehlerhafter Einbindungen von Google Analytics.

Es werden inzwischen auch Schreiben mit Schadensersatzforderungen wegen angeblicher Datenschutzverstöße direkt von Einzelpersonen an Betreiber von Internetseiten verschickt. Leider spricht also einiges dafür, dass die derzeitige Abmahnwelle sich in anderer Form noch fortsetzen könnte.

Was ist zu tun?

Falls Sie eine Abmahnung wegen Google Fonts erhalten, raten wir Ihnen davon ab zu bezahlen. Auch wenn es sich meistens um nicht allzu hohe Beträge im Bereich von € 100,- bis ca. € 250,- handelt, ist es wegen der Formulierung der Abmahnschreiben oft nicht ersichtlich, was überhaupt die rechtlichen Konsequenzen einer Zahlung wären. Die Zahlung schützt Sie auch nicht vor weiteren Abmahnungen. Einige unserer Mandantin haben bereits zwei oder drei verschiedene Abmahnschreiben erhalten.

Haben Sie Google Fonts tatsächlich direkt in Ihrem Internetangebot eingebunden und genutzt? Dann sollten Sie diese Nutzung schnellstmöglich beenden. Sie können Google Fonts stattdessen lokal auf dem Server Ihres Internetangebotes einbinden.

Keine Rechtsverstöße zu begehen bleibt der sicherste Schutz gegen Abmahnungen aller Art. Falls Sie eine Internetseite oder ein anderes Online-Angebot betreiben, sollten Sie darauf achten, dass Ihr Angebot datenschutzkonform gestaltet ist. Insbesondere bei einfach erkennbaren Verstößen besteht nicht nur wegen Google Fonts das Risiko, dass Sie als Betreiber des Internetangebotes in Anspruch genommen werden könnten.

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Philipp Zander

Rechtsanwalt . Senior Associate
Fachanwalt für:
IT-Recht
+49 711 41019079

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