Beratung Lebensmittelrecht

Vertreiben Sie Nahrungs- oder Nahrungsergänzungsmittel und benötigen Beratung im Hinblick auf die Qualifikation Ihrer Waren als Lebensmittel, Kosmetika, Medizinprodukte oder Arzneimittel? Benötigen Sie rechtlichen Rat bezüglich der Kennzeichnungsverpflichtung Ihrer Lebensmittel? Haben Sie Fragen zur Umsetzung der Health-Claims-Verordnung und der damit verbundenen Verpflichtungen bezüglich nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben? Verkaufen Sie Lebensmittel im Internet über einen Online-Shop? Wollen Sie Ihre Lebensmittel mit besonderen Eigenschaften und/oder Wirkungsweisen bewerben? Lassen Sie Ihre Lebensmittel in Lohnherstellung produzieren oder beziehen Sie zur Herstellung Ihrer Nahrungsmittel Rohstoffe bei Dritten?

Die Herstellung und der Vertrieb von Lebensmitteln sind sowohl aus vertraglicher wie aus regulatorischer Sicht sehr komplex und bedürfen einer spezialisierten Rechtsberatung. Wie alle Themen im Bereich der Life-Sciences ist auch das Lebensmittelrecht harmonisiert, d.h. es gelten europaweit dieselben gesetzlichen Regelungen. Die bestehenden Gesetze und Verordnungen regeln die zugelassenen Zutaten, die nötige Kennzeichnung der Produkte sowie deren Vertrieb und Bewerbung.

Angebot

Wir nehmen für Sie die Qualifizierung Ihrer Produkte in der Abgrenzung zu Lebensmitteln, Futtermitteln, Kosmetika, Medizinprodukten und Arzneimitteln vor und beraten Sie bezüglich der jeweiligen Kennzeichnungsverpflichtung Ihrer Produkte. Daneben beraten und vertreten wir Sie bei allen wettbewerbsrechtlichen Fragen rund um den Vertrieb und die Bewerbung Ihrer Nahrungs- und Nahrungsergänzungsmittel.

Wir begleiten Sie ferner in dem gesamten vertraglichen Prozess im Bereich der (Lohn-)Herstellung, wenn Sie als Lebensmittelhersteller zumindest einen Teil der Zutaten zukaufen und/oder Produkte herstellen lassen und daher eine Klärung der Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen insbesondere im Hinblick auf die Rückverfolgbarkeit der Rohstoffe benötigen.

Leistungsumfang

  • Prüfung und Beurteilung der Voraussetzungen der Einfuhr von Novel Foods in die EU
  • Beratung im Hinblick auf die rechtlichen Möglichkeiten und die strategische Vorgehensweise im Bezug auf die Qualifizierung Ihrer Produkte
  • Beratung zur Kennzeichnungsverpflichtung Ihrer Produkte unter Berücksichtigung der Health Claims-VO
  • Beratung in allen wettbewerbsrechtlichen Fragen zum Vertrieb und der Bewerbung von Kosmetika
  • Erstellung und Gestaltung von Lohnherstellungsverträgen auf Deutsch und Englisch

Kosten

Wir bieten Ihnen unsere Beratungsleistung in der Regel nach Zeitaufwand zu einem angemessenen Stundensatz an. Kostentransparenz und Kostensicherheit bilden dabei für uns die Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Gerne geben wir Ihnen vor der Beauftragung eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten.

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Christopher A. Wolf, MBA

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
Urheber- und Medienrecht
+49 711 41019073

Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
IT-Recht
+49 711 41019072