Externer Datenschutzbeauftragter

Viele Unternehmen sind verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dabei muss der Datenschutzbeauftragte nicht zwingend ein interner Mitarbeiter im Unternehmen sein. Auch ein externer Datenschutzbeauftragter ist möglich und bietet darüber hinaus auch viele Vorteile.

Wer benötigt alles einen Datenschutzbeauftragten?

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Maksim Kabakou / Shutterstock.com

Nach der DSGVO benötigen folgende Verantwortliche und Auftragsverarbeiter für die Verarbeitung personenbezogener Daten einen Datenschutzbeauftragten:

  • Behörden oder öffentliche Stellen (z.B. Notar), mit Ausnahme von Gerichten;
  • wenn deren Kerntätigkeit in der umfangreichen regelmäßigen und systematischen Überwachung von betroffenen Personen liegt (z.B. Unternehmen die Tracking, Scoring, Standortverfolgung durch Apps, verhaltensbasierte Werbung oder Überwachungskameras einsetzen);
  • wenn deren Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien  von Daten (z.B. Daten zu Gesundheit, Rasse, ethnischer Herkunft,  politischer Einstellung, Religion, Sexualleben, biometrische und genetische Daten) oder strafrechtlicher Verurteilungen liegt (z.B. Ärzte, Krankenhäuser, Pflegeheime, Rechtsanwälte);
  • wenn mindestens 10 (oder 20 Personen) ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind;
  • wenn eine Datenschutz-Folgeabschätzung durchzuführen ist (z.B. bei Bewertungsportalen, Insolvenzverwaltern, Überwachungsdienste);
  • wenn personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeitet werden.

Voraussetzungen und Stellung des Datenschutzbeauftragten

Ein Datenschutzbeauftragter muss ein hohes Maß an Fachwissen und Zuverlässigkeit mitbringen, um für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Unternehmen sorgen zu können.

Er darf keine Interessenkonflikte haben, es darf sich also z.B. nicht um leitende Mitarbeiter, Geschäftsführer oder Unternehmens(mit)inhaber, IT-Verantwortliche oder Familienangehörige handeln.

Der Datenschutzbeauftragte ist unabhängig und weisungsfrei. Er ist in alle mit dem Schutz personenbezogener Daten zusammenhängenden Fragen frühzeitig einzubinden. Er verfügt über einen besonderen Kündigungsschutz.

Vorteile externer Datenschutzbeauftragter

Externe Datenschutzbeauftragte haben gegenüber internen Datenschutzbeauftragten für den Auftraggeber oftmals Vorteile. So bedarf es z.B. keines eigenen Qualifizierungsaufwandes eigener Mitarbeiter, Interessenkonflikte scheiden regelmäßig aus, es besteht kein besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz und eigene Mitarbeiter werden nicht mit zusätzlichen Aufgaben belastet. Oftmals ist ein externer Datenschutzbeauftragter zudem bei höherer Qualität auch kostengünstiger.

Angebot: Externer Datenschutzbeauftragter

Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um den Datenschutz und auch bei der Frage, ob Sie überhaupt einen Datenschutzbeauftragten benötigen. Wir selbst stellen Ihnen allerdings keinen externen Datenschutzbeauftragten. Dies können wir Ihnen aber über die mit uns kooperierende OBSECOM GmbH anbieten.

Die OBSECOM GmbH unterstützt Ihr Unternehmen angefangen von der Auditierung und Anpassung sämtlicher Verarbeitungsprozesse des Unternehmens nebst Erstellung der maßgeblichen Unterlagen wie z.B. Verfahrensverzeichnisse, über die laufende Betreuung bis zur Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten.

Weitere Informationen über die Datenschutzexperten von OBSECOM GmbH und deren Angebot finden Sie unter obsecom.eu. 

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Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
IT-Recht
+49 711 41019072