Designrecht

Schutzgegenstand des Designrechts

Das Designrecht zielt darauf ab, die äußere Erscheinung von Erzeugnissen zu schützen. Hierbei stehen nicht nur die Form, Linienführung und Farbgestaltung im Vordergrund, sondern auch die Gesamtwirkung des Designs. Nur wenn diese Elemente in ihrer Gesamtheit einen individuellen und unverwechselbaren Eindruck hinterlassen, kann ein wirksamer Schutz etabliert werden. Damit sichert das Designrecht die kreativen Leistungen von Designern und Unternehmen gegen Nachahmungen und unautorisierte Kopien ab.

Registrierung und Schutzdauer

Designrecht
Victoria Andreas / Shutterstock.com

Ein zentrales Element des Designrechts ist die Möglichkeit, ein Design formell eintragen zu lassen. Die Eintragung erfolgt z.B. beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Mit der Eintragung wird das Design für einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren geschützt – vorausgesetzt, die entsprechenden Verlängerungsanträge werden rechtzeitig gestellt. Die formelle Eintragung erhöht die Rechtssicherheit erheblich und erleichtert im Streitfall die Durchsetzung von Ansprüchen.

Exklusive Rechte und Rechtsdurchsetzung

Mit dem Schutz eines Designs sind ausschließliche Nutzungsrechte verbunden. Das Designrecht ermöglicht es den Rechtsinhabern, gegen jede Form der unberechtigten Nutzung vorzugehen. Dazu gehören insbesondere die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen, die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sowie gegebenenfalls strafrechtliche Maßnahmen. Auf diese Weise wird der wirtschaftliche Wert des Designs nachhaltig gesichert und die kreative Leistung des Designers angemessen honoriert.

Internationale Schutzmöglichkeiten

In Zeiten globaler Märkte gewinnt das internationale Designrecht zunehmend an Bedeutung. Neben der nationalen Registrierung besteht die Möglichkeit, Designs über das sogenannte „Hague System“ in mehreren Ländern gleichzeitig schützen zu lassen. Dieser internationale Schutzmechanismus ist insbesondere für Unternehmen von Vorteil, die ihre Produkte weltweit vertreiben und ihre Designinnovationen global absichern wollen.

Unsere Kompetenz im Designrecht

Unsere auf Designrecht spezialisierten Rechtsanwälte und Fachanwälte unterstützen Sie in allen Fragen des (Produkt-)Designs. Dies umfasst unter anderem die Anmeldung von Schutzrechten auf nationaler und internationaler Ebene. Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie beim Abschluss von Lizenz- und Übertragungsverträgen – auch mit grenzüberschreitenden Bezügen. Unser Leistungsspektrum umfasst auch die außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen sowie die Vertretung in Verletzungsprozessen. Selbstverständlich übernehmen wir auch die Verteidigung gegen Abmahnungen und vertreten Sie in gerichtlichen Verfahren wegen angeblicher Geschmacksmusterrechtsverletzungen. Ergänzend nehmen wir Ihre Interessen in Löschungs- und Nichtigkeitsverfahren vor den zuständigen Patentämtern und Gerichten wahr.

Artikel als PDF speichern

Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
IT-Recht
+49 711 41019072

Dr. Markus Wekwerth

Rechtsanwalt
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
+49 711 41019074