Bewertungen und Bewertungsportale

Bewertungen von Unternehmen im Internet sind heute weit verbreitet. Ob allgemeine Unternehmensbewertungen auf Google, Likes auf Facebook, Artikelbewertungen auf Amazon oder eBay, Shop-Bewertungen auf ekomi oder Trusted Shops, Arztbewertungen auf Jameda, Hotels auf tripadvisor oder HolidayCheck, Anwälte auf anwalt.de oder Arbeitgeber auf kununu. Kaum ein Unternehmen wird heute nicht bewertet.

Positive Bewertungen können den Umsatz steigern, negative Bewertungen zu herben wirtschaftlichen Einbußen führen, da immer mehr Kunden sich vorab online über ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein Unternehmen informieren und sich bei ihrer Entscheidung auch oft von Bewertungen leiten lassen. Dabei ist die Qualität der Bewertungen häufig weniger entscheidend als die tatsächliche Anzahl positiver und negativer Bewertungen, da viele Nutzer sich nicht die Mühe machen, einzelne Bewertungstexte zu lesen sondern sich vielfach auf eine Durchschnittsbewertung verlassen.

Bewertungen und BewertugsportaleAufgrund der zunehmenden wirtschaftlichen Relevanz gibt es aber auch immer wieder Versuche, Kundenbewertungen zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil der Konkurrenz zu manipulieren. So gibt es mittlerweile zahlreiche Anbieter bei denen Bewertungen gekauft oder veranlasst werden können. Dabei befindet sich derjenige, der solche Dienste in Anspruch nimmt vielfach außerhalb des legalen Rahmens, zumindest wenn dort gefälschte Bewertungen eingekauft werden. Die Manipulation von Bewertungen ist zudem regelmäßig wettbewerbswidrig.

Ein weiteres Problem mit Bewertungen und Bewertungsportalen ist, dass sich die Bewertenden häufig auch unwahren Aussagen, Anfeindungen und Beleidigungen ausgesetzt sehen. So werden Unternehmensbewertungen auch als Ventil für Ärger und Unzufriedenheit missbraucht. Dabei verlassen solche Bewertungen oft den Boden zulässiger Meinungsäußerungen. Um sich gegen den damit verbundenen Rufmord und die Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten  zu wehren, können die Bewerteten gegen die Bewerter selbst vorgehen, wenn diese sich ermitteln lassen. Meist sind und bleiben diese jedoch unbekannt, so dass regelmäßig das Bewertungsportal kontaktiert wird um solche Bewertungen zu entfernen. Kommt ein Bewertungsportal solch einer Notice-and-takedown Aufforderung nicht nach, so kann auch das Bewertungsportal bei berechtigten Ansprüchen selbst in Anspruch genommen werden. Jedenfalls sollten solche Bewertungen entfernt werden, da sie andernfalls dauerhaft zu einer Rufschädigung führen können.

Aber auch Bewertungsportale entfernen mitunter eigenmächtig Bewertungen oder erlauben den Bewerteten die Unterdrückung unliebsamer Reviews, was ebenfalls rechtliche Ansprüche nach sich ziehen kann.

Wir beraten und vertreten zahlreiche Unternehmen, Freiberufler wie Ärzte und andere Bewertete im Zusammenhang mit Bewertungen auf Bewertungsportalen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im rechtlichen Umgang mit Bewertungen und Bewertungsportalen.

 

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Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
IT-Recht
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