Abwehr Abmahnung Geschäftsgeheimnisverletzung

Haben Sie eine Abmahnung wegen einer angeblichen Verletzung von Geschäftsgeheimnissen oder fremden Know-Hows erhalten? Wird Ihnen beispielsweise vorgeworfen Geschäftsgeheimnisse entwendet oder rechtswidrig genutzt zu haben? Bevor Sie etwaigen Forderungen auf Abgabe einer Unterlassungserklärung, Auskunft, Schadensersatz oder Erstattung von Anwaltskosten nachkommen, sollten Sie sich anwaltlich beraten  lassen. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt, und auch bei berechtigten Abmahnungen gehen die geltend gemachten Ansprüche oft über die gesetzlich tatsächlich bestehenden Ansprüche hinaus. Auch gibt es mitunter die Möglichkeit seinerseits gegen den Abmahnenden vorzugehen.  

Angebot bei Abmahnungen Verletzung von Geschäftsgeheimnissen

Wir prüfen für Sie die Rechtslage, insbesondere die Berechtigung der vom Abmahnenden mit der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche.

Ist die Abmahnung berechtigt, kann häufig die  Unterlassungserklärung eingeschränkt und dadurch das Risiko etwaiger Vertragsstrafen minimiert werden. Ferner stehen regelmäßig auch die Folgeansprüche auf Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung zur Disposition oder können jedenfalls merklich reduziert werden. Gelegentlich kann zur Vermeidung von Vertragsstrafen z.B. auch eine Verurteilung vor Gericht der Abgabe einer Unterlassungserklärung vorzuziehen sein. Ist die Abmahnung unberechtigt, gilt es, diese möglichst schnell und effizient abzuwehren und – soweit möglich – entstandene Kosten von der Gegenseite ersetzt zu verlangen.

Wir vertreten Sie in Auseinandersetzungen bei Geschäftsgeheimnisverletzungen dabei nicht nur außergerichtlich im Abmahnverfahren, sondern auch im sich ggfs. anschließenden gerichtlichen Verfahren im Wege der einstweiligen Verfügung oder im regulären Klageverfahren. Wir vertreten Sie dabei bundesweit. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in zahlreichen Auseinandersetzungen und Gerichtsverfahren.

Leistungsumfang bei Abmahnung wegen Geschäftsgeheimnisverletzung

  • Prüfung und Beurteilung der Sach- und Rechtslage
  • Beratung im Hinblick auf die rechtlichen Möglichkeiten und die strategische Vorgehensweise
  • außergerichtliche Vertretung im Abmahnverfahren
  • Vertretung vor allen in Deutschland zuständigen Land- und Oberlandesgerichten sowohl im einstweiligen Verfügungsverfahren als auch im regulären Klageverfahren

Kosten bei Vertretung im Geschäftsgeheimnisrecht

Wir bieten Ihnen unsere Leistung in der Regel nach Zeitaufwand zu einem angemessenen Stundensatz oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an. Kostentransparenz und Kostensicherheit bilden dabei für uns die Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Gerne geben wir Ihnen vor der Beauftragung eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten und des Kostenrisikos.

Artikel als PDF speichern

Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
IT-Recht
+49 711 41019072

Dr. Markus Wekwerth

Rechtsanwalt
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
+49 711 41019074