Eine Unterlassungserklärung ist ein Vertrag, mit dem sich eine Seite verpflichtet ein bestimmtes Verhalten für die Zukunft zu unterlassen. Durch Abgabe einer Unterlassungserklärung z.B. bei wettbewerbwidrigem Verhalten oder Schutzrechtsverletzunegn, wird die Wiederholungsgefahr beseitigt. Dies bedeutet, dass derjenige, der die Unterlassung fordert, diesen Anspruch nicht mehr gerichtlich geltend machen kann. Voraussetzung hierfür ist eine ernstahfte Unterlassungserklärung.
Eine ernsthafte Unterlassungserklärung muss strafbewehrt sein, also eine Vertragsstrafe für den Wiederholungsfall vorsehen. Die Vertragsstrafe muss dem Verstoß angemessen sein. Üblich sind Vertragsstrafen meist um EUR 5.000,-. Sie können im Einzelfall aber auch nach oben oder unten abweichen.
Eine Unterlassungserklärung bedarf des Angebots und der Annahme der Parteien um eine wirksame Vereinbarung zu schließen.
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