Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist am 01. Januar 2019 in Kraft getreten und hat die bis dahin geltende Verpackungsverordnung abgelöst. VerpackG gilt für alle, die mit Ware befüllte und beim Endverbraucher anfallende Verpackungen (inkl. Füllmaterial) in Verkehr bringen. Auch Online-Händler sind damit betroffen. Es gilt das Prinzip der erweiterten Produktverantwortung. Somit ist jeder, der gefüllte Verpackungen in Umlauf bringt, dafür verantwortlich, für deren Rücknahme und Verwertung zu sorgen.
Verfasst am: 4. Juli 2022