Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs

Im Wege eines Vorabentscheidungsverfahrens können die nationalen Gerichte der EU-Mitgliedstaaten in einem bei ihnen anhängigen Rechtsstreit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen nach der Auslegung des Europarechts oder nach der Gültigkeit einer Handlung der Union vorlegen.

Der Gerichtshof entscheidet nicht über den nationalen Rechtsstreit. Er gibt eine Stellung zu den konkreten Fragen der nationalen Gerichte ab. Danach entscheidet das nationale Gericht über die Rechtssache im Einklang mit der Entscheidung des Gerichtshofs. Diese Entscheidung des Gerichtshofs bindet in gleicher Weise andere nationale Gerichte, die mit einem ähnlichen Problem befasst werden.

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