Der Wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz gibt einem Unternehmen das Recht, sich dagegen zu wehren, dass ein anderes Unternehmen die Leistungen oder den Ruf des erstgenannten Unternehmens durch die Nachahmung seiner Produkte, für den das Unternehmen bekannt ist, auszubeuten.
Artikel als PDF speichernVerfasst am: 27. März 2014