LG Heidelberg:

Hochladen fremder Fotos in eigene Cloud – Urheberrechtsverletzung?

Cloud Computing bietet dem Nutzer zahlreiche Möglichkeiten. Insbesondere wird dem Nutzer ermöglicht, Dienstleistungen und gespeicherte Daten von überall abzurufen. Es ergeben sich in Bezug auf diese Technologie aber auch immer wieder rechtliche Fragestellungen. Wie ist es z.B., wenn man fremde Fotos auf die eigene Internet-Cloud hochlädt? Wird dadurch Urheberrecht verletzt? Das Landgericht Heidelberg befasste sich mit dieser Problematik.

Cloud
Sundari / Shutterstock.com

Im vom LG Heidelberg entschiedenen Fall hatte eine Privatperson von einer anderen Privatperson über eBay eine gebrauchte Festplatte erworben. Auf der Festplatte befanden sich versehentlich noch private Urlaubsfotos der Verkäuferin.

Der Käufer gab zu, dass er die Fotos in seine Internet-Cloud gespiegelt hatte.

Die Verkäuferin ist der Auffassung, es liege eine Urheberrechtsverletzung vor, denn die Daten seien jedenfalls dem entsprechenden Anbieter der Internet-Cloud zugänglich gemacht und damit an Dritte weitergegeben worden.

Der Käufer meint wiederum, er habe die Fotos zu keinem Zeitpunkt auf eine für Dritte zugängliche Weise ins Internet gestellt und daher auch keine Urheberrechtsverletzung begangen.

Die Entscheidung des Gerichts zu Fotos in der Cloud

Das LG Heidelberg wies die Klage der Verkäuferin ab und entschied mit Urteil vom 02.12.2015 – Az. 1 O 54/15, dass das Hochladen fremder Fotos in die eigene Internet-Cloud keine Urheberrechtsverletzung ist.

Begründet wurde die Entscheidung damit, dass es an einer Veröffentlichungs- und Verbreitungshandlung fehle.

Beim Cloud Computing sei nur der Nutzer zugriffsberechtigt bezüglich des ihm zugewiesenen Speichers. Bilder, die in eine Cloud hochgeladen werden, werden hierdurch nicht der Öffentlichkeit angeboten.

Außerdem könne nicht ohne weiteres vom Zugriff des Cloud Betreibers auf die von den Nutzern gespeicherten Inhalte ausgegangen werden. Es fehle an Anhaltspunkten dafür, dass ein möglicher Zugriff des Cloud Betreibers auf die Daten vom Nutzer auch veranlasst oder gewollt war.

Fazit

Grundsätzlich ist der Upload fremder Bilder in die eigene Cloud keine Urheberrechtsverletzung. Anders könnte es dagegen aussehen, wenn der Nutzer die Bilder bewusst hochlädt, um einen Zugriff Dritter auf die Daten zu veranlassen.

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Simone Gehrung

Rechtsanwältin . Senior Associate
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
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