Rechtsanwalt Hanns-Martin Kurz ist Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

Herrn Rechtsanwalt Hanns-Martin Kurz wurde von der Rechtsanwaltskammer Stuttgart der Titel „Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht“ verliehen. Diese Bezeichnung wird an Rechtsanwälte verliehen, die nach der Fachanwaltsordnung (FAO) besondere Kenntnisse im Internationalen Wirtschaftsrecht, sowie eine vorgegebene Mindestanzahl von tatsächlich in diesem Bereich bearbeiteten Fällen mit internationalem Bezug nachweisen können.

Internationales Wirtschaftsrecht
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Das Internationale Wirtschaftsrecht im Sinne der FAO umfasst das Kollisionsrecht (IPR) der vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnisse, das Internationale Zivilprozess- und Schiedsverfahrensrecht, das International vereinheitlichte Handelsrecht, das International vereinheitlichte Gesellschaftsrecht, das Europäische Beihilfen- und Wettbewerbsrecht, Grundzüge der Regelungen zur Korruptions-, Betrugs- und Geldwäschebekämpfung im internationalen Rechtsverkehr, Grundzüge im internationalen Steuerrecht, sowie Grundzüge der Rechtsvergleichung.

Rechtsanwalt Hanns-Martin Kurz ist auch Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Mediator.

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