LG Stuttgart:

Stuttgart21 – Urheberrecht von Bonatz muss Bahn-Interessen weichen

Mit dem Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 19.05.2010 (17 O 42/10) ist die 1. Instanz eines der bedeutendsten Urheberrechtsprozesse der vergangenen Jahre zu Ende gegangen. Geklagt hatte der Enkel von Prof. Paul Bonatz, Herr Peter Dübbers, gegen die Deutsche Bahn wegen des geplanten Abrisses von Teilen des Stuttgarter Hauptbahnhofs, der von seinem Großvater geplant und im Jahre 1922 errichtet wurde. Nach Ansicht des Klägers verstümmele der geplante Teilabriss der Seitenflügel das Gebäude als Gesamtkunstwerk und verletze damit sein geerbtes Urheberrecht.

Das Landgericht hat die Klage mit seinem Urteil vom 19.05.2010 abgewiesen. Maßgeblicher Entscheidungsgrund war das Überwiegen des Modernisierungsinteresses der Deutschen Bahn gegenüber dem Erhaltungsinteresse des Urhebers und Architekten, zumal wesentliche Teile des Gebäudes trotz Teilabriss erhalten blieben. Im Rahmen der umfangreichen Interessenabwägung wurde auch berücksichtigt, dass das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod von Paul Bonatz, also bereits im Jahre 2026 ausläuft. Die relativ kurze Restlaufzeit relativiert die Interessen des Urhebers nach Auffassung des Gerichts, sodass zu Gunsten der Deutschen Bahn AG zu entscheiden war.

Der Kläger hat indes angekündigt, ggf. Berufung gegen das Urteil einlegen zu wollen. Die Frist für diese dürfte irgendwann Ende Juni ablaufen.

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Dr. Markus Wekwerth

Rechtsanwalt . Partner
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Gewerblicher Rechtsschutz
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