EuGH:

Umgehung von Schutzmechanismen bei Spielkonsolen

Spielkonsolen wie Xbox, Playstation oder Wii sind populär, Spiele hierfür mitunter teuer. In der Regel sind die Videospielkonsolen gesichert, so dass nur von ihnen autorisierte Inhalte abgespielt werden können. So verhindern z.B. die technischen Schutzmaßnahmen auf Nintendo’s Wii, dass Spiele die nicht mit einem bestimmten Code versehen sind gestartet werden können. Anbieter wie PC Box bieten die Wii mit zusätzlicher Software an, die den Schutzmechanismus aushebelt und so das Abspielen von Spielen anderer Hersteller ermöglicht. Aber ist das überhaupt erlaubt?

Nintendo vertritt die Ansicht, dass die technischen Schutzmaßnahmen die von ihr angebotenen DS-Konsolen und Wii-Konsolen vor dem Abspielen illegal kopierter Spiele schützen. Die von PC Box angebotene Variante diene laut Nintendo in erster Linie dazu, diesen Schutz zu umgehen und so illegal kopierte Inhalte abzuspielen. Die technischen Schutzmaßnahmen diene also dem Schutz der Urheberrechte von Nintendo und das Angebot von PC Box verletze diese.

Entscheidung des Gerichts

Der EuGH hatte sich nun zur Frage zu äußern, ob die Umgehung solcher technischer Maßnahmen nach europäischem Recht untersagt werden kann. In seinem Urteil vom 23.01.2014 – Az. C-355/12 äußern sich die Luxemburger Richter differenziert.

Eine Umgehung solcher technischer Maßnahmen ist demnach nicht per se verboten, sondern nur dann wenn hierdurch rechtswidrige Zwecke, wie das Abspielen raubkopierter Software verfolgt werden. Dient die Umgehung aber der Nutzung anderer wirtschaftlicher Zwecke z.B. dem Vertrieb eigenentwickelter Software und ist dies der Zweck der Umgehung, kann sich der Konsolenhersteller hiergegen nicht wehren.

Ob im konkreten Fall nun das eine oder andere vorliegt hat nun das ursprüngliche Gericht in Mailand zu prüfen.

Fazit

Nicht jede Umgehung technisch wirksamer Schutzmaßnahmen kann untersagt werden, sondern nur solche die dem Zweck dienen, eine rechtswidrige Nutzung zu ermöglichen. Dies dürfte für viele Anbieter und Hersteller interessant sein, da immer mehr Plattformanbieter dazu übergehen, den Zugang zu ihren Plattformen mit Schutzmechanismen zu versehen. Zwar mag der Schutz der Urheberrechte dabei eine Motivation sein, aber eine größere Motivation dürfte darin liegen exklusiv entscheiden zu können welche Inhalte der Nutzer verwenden kann und so wirtschaftlich eine Art „Monopol“ für den Vertrieb von Inhalten für die jeweilige Konsole zu erhalten.

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Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
IT-Recht
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