Digitale Schulen und Datenschutz

Viele Schulleiter, Lehrer und Schüler wünschen sich den verstärkten Einsatz neuer Medien im Schulunterricht, d.h. mobile Endgeräte für jeden Schüler und digitale Schulbücher, aber v.a. auch die Verschmelzung von Unterricht und Internet. Die Bedenken liegen im Datenschutz: Wie wird mit den personenbezogenen Daten der Schüler umgegangen? Eine Frage, die für Internetnutzer täglich in der Presse diskutiert wird und die im Zusammenhang mit der digitalen Schule an Brisanz gewinnt,  weil die minderjährigen Schüler besonders schutzwürdig sind.

Die digitale Schule fördert die Medienkompetenz der Schüler und zukünftigen Leistungsträger. Die große Koalition hat im Koalitionsvertrag festgeschrieben, eine „Strategie `Digitales Lernen´, die die Chancen der neuen Medien für gute Bildung entschlossen nutzt, zu entwickeln und umzusetzen.“ Auf Deutschlands größter Bildungsmesse, der didacta, welche dieses Jahr in Stuttgart ihre Tore öffnete, war ein Ausstellungssaal den Neuen Technologien allein gewidmet. Viele hoffen auf das vollvernetzte Klassenzimmer, in dem jeder Schüler mit einem Notebook und der Lehrer mit einer digitalen Tafel (Smart Board/ Touch-Tafel) ausgestattet ist. Das sei Lernen im 21. Jahrhundert. Aber wie ist es um den Datenschutz bestellt?

tale / Shutterstock.com
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Der Kultusminister von Baden-Württemberg, Andreas Stoch (SPD), hat den Einsatz sozialer Netzwerke wie Facebook, Twitter und Google+ zur dienstlichen Kommunikation zwischen Lehrern und Schülern untersagt. Dies wird damit begründet, dass die Anbieter dieser Dienste mit Servern außerhalb der EU arbeiten, auf welche die Daten übertragen werden. Das Datenschutzniveau sei aber beispielsweise in den USA nicht dem hiesigen angemessen.

Die internationalen IT-Konzerne und viele andere Anbieter bieten aber auch ganz andere Dienste für das Bildungswesen an. Es kann sich handeln um Analysetools zur Beurteilung der Leistungen von Schülern. Aber auch um so praktische Dinge wie online-Kalender für Schulklassen oder die Möglichkeit für Lehrer und Schüler, gemeinsam an einem Dokument zu arbeiten und in Echtzeit alle Änderungen zu sehen und zu speichern.

Häufig sind diese Dienste über Hosting bzw. Cloud Computing auf fremden Rechenzentren erreichbar. Das hat den Vorteil, dass diese Dienstleistungen und die gespeicherten Daten von überall abrufbar sind. Es bedarf im Grunde nur einer schnellen Internetverbindung. Die nutzungsabhängigen Preise oder gar Kostenfreiheit der Angebote sind v.a. ein Argument bei der Finanzierung.

Aber Datenschützer kritisieren, dass die Daten, noch dazu minderjähriger Schüler auf fremden Servern externer Dienstleister landen. Häufig seien die Rechenzentren in den USA,  wo das Datenschutzniveau nicht dem EU-Standard entspreche. Die Daten der Schüler würden IT-Konzernen zur Nutzung für deren eigene Zwecke, womöglich Werbezwecke, preisgegeben.

Lösungsmöglichkeiten

Zum Teil stellen die Anbieter bereits Möglichkeiten bereit, um den Bedenken der ungleichen Datenschutzanforderungen zu begegnen. Das Vorhandensein der Safe Harbor-Zertifizierung ist eine Sache. Angesprochen sind hier aber insbesondere die schriftlich fest gelegten Vereinbarungen zum Sicherheitskonzept des Anbieters, welches dieser zum Schutz personenbezogener Daten vorhalten muss. Datenschutzpflichten werden vom Anbieter in einem sog. „Auftragsdatenverarbeitungsvertrag“ und in Vertragsklauseln entsprechend den sog. „EU-Standardvertragsklauseln“ übernommen.

Fazit

Aus der Warte des Datenschutzes stellt uns ein internetbasierter Unterricht und die Einbindung von Diensten externer IT-Gesellschaften vor eine große Herausforderung. Wer überlegt, an der Schule diesen Schritt zu gehen, sollte sich jedenfalls von einem auf Datenschutzrecht spezialisierten Rechtsanwalt/In beraten lassen.

 

 

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