EuGH:

Dextro Energy unterliegt vor EuGH

Dextro Energy ist bekannt für seine Traubenzuckertäfelchen, die einzeln verpackt in einem Würfel vertrieben werden. Das deutsche Unternehmen wollte seine Produkte mit verschiedenen gesundheitsbezogenen Angaben bewerben – scheiterte aber vor dem Europäischen Gerichtshof.

Dextro Energy beantragte 2011 die Zulassung von gesundheitsbezogenen Angaben, u.a. von „Glucose trägt zu einer normalen Muskelfunktion bei körperlicher Betätigung bei“, „Glucose unterstützt die normale körperliche Betätigung“ und „Glucose trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei“.

Die Kommission lehnte die Zulassung der Angaben im Jahr 2015 trotz der positiven Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ab. Die Kommission ist der Auffassung, dass die in Rede stehenden gesundheitsbezogenen Angaben ein widersprüchliches und verwirrendes Signal an die Verbraucher senden würden, da diese zum Verzehr von Zucker aufgerufen würden, nach den allgemein anerkannten Ernährungs- und Gesundheitsgrundsätzen aber eine Verringerung des Zuckerverzehrs empfohlen werde.

Im Jahr 2016 wurde die Entscheidung der Kommission mit Urteil vom 16.03.2016 – T-100/15 vom Gericht der Europäischen Union bestätigt. Dextro Energy legte Rechtsmittel ein.

Die Entscheidung des EuGH

Keines der von Dextro Energy vorgebrachten Argumente konnte durchgreifen. Das Rechtsmittel von Dextro Energy wurde mit Urteil vom 08.06.2017 – C-296/16 P zurückgewiesen.

Der EuGH sah keine Ermessensfehler und keine falsche Gewichtung der Kommission. Gesundheitsbezogene Angaben dürfen nicht gemacht werden, wenn sie den allgemein akzeptierten Ernährungs- und Gesundheitsgrundsätzen zuwiderlaufen oder wenn sie zum übermäßigen Verzehr eines Lebensmittels verleiten oder diesen gutheißen oder von vernünftigen Ernährungsgewohnheiten abbringen. Daher seien die allgemeine anerkannten Ernährungs- und Gesundheitsgrundsätze zu Recht als ein relevanter Faktor berücksichtigt worden.

Fazit

Dextro Energy darf auch künftig nicht mit angeblichen gesundheitlichen Vorzügen von Glucose werben, selbst wenn die Angaben wahr sein sollten.

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Simone Gehrung

Rechtsanwältin . Senior Associate
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
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