Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht umfasst Sachverhalte im Zusammenhang mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und auch spezielle Vorschriften wie die des Heilmittelwerbegesetzes (HWG).

Häufig auch als Werberecht oder Lauterkeitsrecht bezeichnet, regelt das Wettbewerbsrecht die Spielregeln eines fairen Verhaltens zwischen den am Markt beteiligten Mitbewerbern. Ferner schützt es auch den Verbraucher und die Allgemeinheit, wobei gegen Verstöße allerdings nur Mitbewerber, gesetzlich privilegierte Verbände und Vereinigungen, z.B. solche nach dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG), vorgehen können, aber nicht die Verbraucher selbst.

Wettbewerbsrecht
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Das Wettbewerbsrecht sichert die Einhaltung der gesetzlichen Spielregeln und bietet den Beteiligten mittels Abmahnung, einstweiliger Verfügung und anderer Rechtsmittel einen schnellen und effektiven Schutz zur Durchsetzung der sich aus Wettbewerbsverstößen ergebenden Ansprüche wie Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Erstattung von Anwaltskosten.

Aufgrund der Tatsache, dass mit Hilfe das Wettbewerbsrecht neben der Einhaltung der spezifisch wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch die Befolgung sämtlicher marktverhaltensregelnder Normen des sonstigen Rechts eingefordert werden kann, hat das Wettbewerbsrecht für jeden im geschäftlichen Verkehr Handelnden größte Relevanz.  So sind z.B. Verstöße gegen verbraucherschützende Vorschriften oder Informations- und Kennzeichnungsvorschriften in der Regel auch Wettbewerbsverstöße. Hierdurch stellen viele Verstöße gegen  spezialgesetzlichen Vorschriften gleichzeitig einen Wettbewerbsverstoß dar, der von Mitbewerbern und anspruchsberechtigten Verbänden und Vereinigungen angegriffen werden kann.

Die Vorschriften des Wettbewerbsrechts sind europaweit weitgehend harmonisiert, so dass die Vorgaben in der ganzen EU dieselben sind. Lediglich deren Durchsetzung unterscheidet sich von Land zu Land. So ist das Instrument der Abmahnung wie im deutschen Recht vielen anderen Ländern unbekannt, da dort wettbewerbsrechtliche Verstöße z.B. durch staatliche Behörden verfolgt werden und nicht durch Mitbewerber.

Aufgrund der Vielzahl an Entscheidungen, des häufig bestehenden fliegenden Gerichtsstands, einer gewissen Tendenz zum Case-Law, der häufig unterschiedlichen Rechtsprechung in den verschiedenen Gerichtsbezirken und der mitunter komplizierten prozessrechtlichen Fragen ist das Wettbewerbsrecht eine hoch komplexe Materie.

Unsere Kompetenz im Wettbewerbsrecht

Wir verfügen in diesem Bereich über ein Team spezialisierter Rechts- und Fachanwälte mit langjähriger Erfahrung im Wettbewerbsrecht und beraten und vertreten bundesweit Unternehmer und Unternehmen unterschiedlichster Branchen und Größen in allen Fragen des Wettbewerbsrechts sowie in Rechtsstreitigkeiten vor allen Land- und Oberlandesgerichten.

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