Neue Informationspflichten im Lebensmittelhandel

Bislang war die Nährwertkennzeichnung bei Lebensmitteln freiwillig, ab dem 13.12.2016 ist sie Pflicht. Was auch Online-Händler hauptsächlich beachten sollten, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

NährwertkennzeichnungDie Pflicht zur Nährwertdeklaration von Lebensmitteln ergibt sich aus der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 – Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Die Verordnung gilt zwar größtenteils bereits seit dem 13.12.2014, die Nährwertkennzeichnung ist aber erst seit dem 13.12.2016 verpflichtend.

Diese Verpflichtung gilt sowohl für die Verpackungen als auch im Fernabsatz, also auch für Online-Händler.

Ausgenommen von der Nährwertdeklaration sind u.a. alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von über 1,2 Volumenprozent.

Pflichtangaben

Erforderlich sind folgende Angaben:

  • Brennwert
  • Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz

Freiwillige Angaben

Die Nährwertdeklaration kann durch folgende Informationen ergänzt werden:

  • einfach ungesättigte Fettsäuren
  • mehrfach ungesättigte Fettsäuren
  • mehrwertige Alkohole
  • Stärke
  • Ballaststoffe
  • Vitamine oder Mineralstoffe gemäß Anhang XIII der LMIV

Fazit zur Nährwertkennzeichnung

Um ein hohes Verbraucherschutzniveau in Bezug auf Informationen über Lebensmittel zu gewährleisten, ist eine Pflicht zur Nährwertkennzeichnung sinnvoll. Um keine Abmahnung zu riskieren, ist es notwendig, die entsprechenden Angaben zu ergänzen. Gerne unterstützen wir Sie hierbei.

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Simone Gehrung

Rechtsanwältin . Senior Associate
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
+49 711 41019030

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