DPMA:

„Nichts reimt sich auf Uschi“?

Dieser Slogan wurde für Mario Barth am 26.01.2011 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in der Leitklasse 25 (Textilien) als Marke eingetragen. Unterdessen lässt der bekannte Komiker T-Shirt Produzenten wegen Wettbewerbsverstoßes abmahnen, weil sie „Nichts reimt sich auf Uschi“ auf Textilien gedruckt und vertrieben haben. Problematisch ist allerdings, dass dieser Spruch überhaupt nicht von dem bekannten Komiker zu stammen scheint.

Mario Barth trug früher während seiner Bühnenshow ein mit dem Satz „Nichts reimt sich auf Uschi“ bedrucktes T-Shirt in verschiedenen Ausführungen. Nach seiner Auffassung scheint dieser Satz so etwas wie sein Markenzeichen geworden zu sein. Er möchte nun anderen verbieten diesen Satz wirtschaftlich zu verwenden. Aus diesem Grund hat er diesen Slogan als Marke eintragen lassen. Der eigentliche „Urheber“ des Spruches, „Radio ffn“ aus Hannover hat nun nach eigener Aussage Löschantrag beim DPMA gestellt. Das Markenamt wird nun die Frage entscheiden müssen, ob der Spruch um Uschi freihaltebedürftig ist oder eingetragen werden kann.

Unabhängig von der markenrechtlichen Situation stellt sich für den wettbewerbsrechtlich abgemahnten T-Shirt Hersteller die Frage, ob der Slogan tatsächlich wettbewerbsrechtliche Eigenart besitzt, Verbraucher also diesen Spruch immer mit Mario Barth in Verbindung bringen. Für das Land Niedersachsen wird man das wohl verneinen müssen.

Fazit
Sollte die von Mario Barth eingetragenen Marke „Nichts reimt sich auf Uschi“ bestand haben und nicht gelöscht werden können, könnte der Komiker in Deutschland tatsächlich Dritten verbieten, diesen 20 Jahre alten Spruch unter anderem auf Textilien drucken zu lassen, obwohl der Slogan nachweislich nicht von Ihm stammt. Unterlassungsansprüche des Komikers aus wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten bestehen wahrscheinlich nicht. Es bleibt also spannend!

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Christopher A. Wolf, MBA

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
Urheber- und Medienrecht
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