Markenanmeldung

Sie haben einen Namen, ein Logo oder eine sonstige Kennzeichnung für die von Ihnen angebotenen Waren und Dienstleistungen? Dann möchten Sie diese womöglich vor Nachahmern und Trittbrettfahrern schützen und sicherstellen, dass nur Sie berechtigt sind, dieses Kennzeichen in den für Sie relevanten Ländern und Märkten für Ihre Waren und Dienstleistungen zu verwenden oder verwenden zu lassen. 

Dies können Sie mit einer Markenanmeldung erreichen, denn eine Marke gewährt ihrem Inhaber ein ausschließliches Recht zur Nutzung in dem jeweiligen Land. Gerne beraten und begleiten wir Sie bei der Anmeldung Ihrer Marken.

Angebot zur Anmeldung von Marken

Wir beraten Sie in Bezug auf Kosten, Chancen und Risiken einer Markenanmeldung, was es im Rahmen einer Anmeldung zu beachten gibt, wie und wo ihre Marke am besten angemeldet werden sollten und führen für Sie eine professionelle Markenanmeldung für Sie durch. Wir melden Marken in Deutschland, Schweiz, EU und anderen Ländern der Welt für Sie an. Vertrauen Sie auf unsere jahrelange Erfahrung und unser gutes internationales Netzwerk Sie optimal bei der Markenanmeldung zu begleiten. Dabei ist es egal ob Sie eine Wortmarke, Bildmarke, Wort-/Bildmarke, Farbmarke, Gewährleistungsmarke, Kollektivmarke oder sonstige Form einer Marke schützen möchten.

Leistungsumfang der Markenanmeldung

  • Markenanmeldung Markenschutz Marke anmelden registrieren
    © Andrey Popov – stock.adobe.com

    Beratung über Art und Weise der Markenanmeldung

  • Beratung zum Anmeldeverfahren beim jeweiligen Markenamt
  • Prüfung und Beurteilung der Schutzfähigkeit der gewünschten Marke¹
  • Identitätsrecherche (nur Wortbestandteile) in den relevanten Registern²
  • Erstellung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
  • Zusammenstellung der Anmeldeunterlagen und elektronische Einreichung der Anmeldeunterlagen beim jeweiligen Markenamt
  • Abwicklung der Gebührenzahlung mit dem jeweiligen Markenamt
  • Abwicklung der Korrespondenz und Kommunikation mit dem Markenamt und ggfs. mit den ausländischen Korrespondenzanwälten
  • Fristenüberwachung (z.B. Schutzende, Benutzungschonfrist und Benutznachweisfristen) und Erinnerung vor Ablauf der Schutzdauer

Kosten einer Markenanmeldung

Wir bieten Ihnen Markenanmeldungen zu attraktiven Pauschalpreisen an.

Hier finden Sie unsere Preisliste in Markensachen.

 

 

¹ Ist ein Marke aus unserer Sicht nicht schutzfähig und die Marke wird deswegen nicht angemeldet, berechnen wir Ihnen nur 50% des jeweiligen Pauschalpreises.

² Gilt nur für Marken aus lateinischen Buchstaben

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Christopher A. Wolf, MBA

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
Urheber- und Medienrecht
+49 711 41019073

Clemens Pfitzer

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Gewerblicher Rechtsschutz
IT-Recht
+49 711 41019072

Dr. Markus Wekwerth

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Gewerblicher Rechtsschutz
+49 711 41019074

Häufige Fragen zum Thema Markenrecht

 

Was ist eine Marke?

Eine Marke ist ein vom Staat gewährtes ausschließliches Recht, welches allein den Inhaber der Marke berechtigt, die Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu benutzen oder durch Dritte benutzen zu lassen. Sie ermöglicht Ihrem Inhaber sich vor Nachahmern, Trittbrettfahrern und Fälschern wirksam zu schützen und so seine Innovationen und Investitionen zu schützen.

Eine Marke dient dabei der Unterscheidung und Individualisierung von Waren und Dienstleistungen. Sie dient als Herkunftsnachweis und symbolisiert bestimmte Eigenschaften und die Qualität der mit ihr versehenen Waren und Dienstleistungen. Der Marke kommt so auch eine wichtige Werbewirkung zu, was auch dazu führt das erfolgreiche Marken regelmäßig einen hohen Vermögenswert darstellen.

Was kann man als Marke schützen?

Es gibt verschiedene Arten von Marken. Die Häufigsten sind Wortmarken und Bildmarken oder eine Kombination daraus. Seltener, aber auch möglich sind dreidimensionale Marken, Farbmarken, Hörmarken, Positionsmarken, Kennfadenmarken, Geruchsmarken, Tastmarken und Bewegungszeichen.

Muss man eine Marke anmelden?

Ja, jedenfalls gilt dies in den meisten Ländern, so z.B. in ganz Europa. Ohne Eintragung kann man mit Ausnahme von Ausnahmefällen keinen Schutz für eine eigene Waren- oder Dienstleistungsbezeichnung beanspruchen.

Wie wird eine Marke angemeldet?

Eine Marke wird durch entsprechenden Antrag beim jeweils  zuständigen Markenamt angemeldet. In der Anmeldung werden neben den Daten zum Anmelder und der Wiedergabe der Marke auch die Waren und Dienstleistungen angegeben für die Schutz begehrt wird. Die Klassifikation erfolgt dabei in den meisten Ländern nach der sogenannten Nizza-Klassifikation, welche die Waren in 45 Klassen für Waren und Dienstleistungen einteilt.

Was sollte man vor einer Markenanmeldung beachten?

Zunächst sollte geprüft werden, ob die begehrte Marke überhaupt eintragungsfähig ist, ihr also keine sogenannten absoluten Schutzhindernisse entgegenstehen. Beispiele für solche Schutzhindernisse sind mangelnde Unterscheidungskraft, beschreibende oder freihaltebedürftige Angaben, sittenwidrige oder täuschende Kennzeichen.

Bestehen keine absoluten Schutzhindernisse, sollte vorab eine Markenrecherche durchzuführen um etweaige Kollisionen mit bereits bestehenden Marken zu vermeiden. Dabei kommt es nicht nur auf identische, sondern auch auf ähnliche Marken an, da auch mit diesen Verwechslungsgefahr bestehen kann.

Wo kann man eine Marke anmelden?

Grundsätzlich ist dies in nahezu jedem Land der Erde möglich. Marken gewähren grundsätzlich nur Schutz in dem Territorium für das sie eingetragen sind. Neben rein nationalen Anmeldungen gibt es auch die europäische Unionsmarke für alle Mitgliedsstaaten der EU und eine afrikanische Marke für die Staaten der OAPI. Auch kann eine Anmeldung in vielen Ländern durch eine inernationale Registrierung bei der WIPO gebündelt erfolgen.