EUIPO:

KMU Förderung bei Marken- und Designanmeldungen

Ideas Powered for Business SME Fund“ ist ein Förderprogramm im Umfang von 20 Mio. EUR, das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Europa den Zugang zu ihren Rechten des geistigen Eigentums erleichtern soll. Nutzen auch Sie die Möglichkeiten der Förderung bei Marken- und Designanmeldungen.

EUIPO Förderung bei Marken- und Designanmeldungen Mit Unterstützung der Europäischen Kommission und des EUIPO richtet sich der „Ideas Powered for Business SME Fund“ an Unternehmen, die ihre Strategien in Bezug auf geistiges Eigentum entwickeln und ihre Rechte auf nationaler bzw. regionaler oder EU-Ebene schützen möchten. Gefördert werden kleine bzw. mittlere Unternehmen. Sie können eine Förderung bei Marken- und Designanmeldungen in Höhe von max. EUR 1.500,- erhalten.

Wer kann eine Förderung bei Marken- und Designanmeldungen in Anspruch nehmen?

Anspruchsberechtigt sind nur Unternehmen mit Sitz in der EU mit weniger als 250 Mitarbeiter und entsprechendem Jahresumsatz oder entsprechender Jahresbilanzsumme

UnternehmenskategorieMitarbeiterJahresumsatzoderJahresbilanzsumme
mittlere Unternehmen< 250≤ € 50 m≤ € 43 m
Kleinunternehmen< 50≤ € 10 m≤ € 10 m
Kleinstunternehmen< 10≤ € 2 m≤ € 2 m

In welchen Zeiträumen wird gefördert?

Die Förderungen können jeweils nur in folgenden Zeitfenstern beantragt werden:

  • 11.01.2021 bis 31.01.2021
  • 11.03.2021 bis 31.03.2021
  • 11.05.2021 bis 31.05.2021
  • 11.07.2021 bis 31.07.2021
  • 11.09.2021 bis 31.09.2021

Anträge außerhalb der Zeiträume werden nicht berücksichtigt.

Wie hoch ist die Förderung?

Die maximale Fördersumm insgesamt sind EUR 1.500,-.

Bei Markenanmeldungen beträgt die Fördersumme in der Europäischen Union EUR 425,- pro Marke und in Deutschland EUR 145,-. Dies ist jeweils 50 % der Grundgebühr.

Bei Designanmeldungen beträgt die Fördersumme pro Anmeldung in der Europäischen Union EUR 230,- in Deutschland EUR 30,-. Dies ist jeweils 50 % der Grundgebühr.

Was muss man sonst für die Förderung bei Marken- und Designanmeldungen beachten?

Sie müssen den Förderantrag vor Anmeldung der Schutzrechte einreichen. Wird dem Förderantrag stattgegeben, erhalten Sie einen vom Amt unterzeichneten Finanzhilfebeschluss. Nach Erhalt des Finanzhilfebeschlusses können Sie die Schutzrechte anmelden und dann die Rechnung nach Bezahlung zur Erstattung einreichen.

Weitere Informationen zum Antrag und das Antragsformular finden Sie auf der Seite des EUIPO.

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Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
IT-Recht
+49 711 41019072

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